Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt
34-Jährigen ins Gefängnis - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld
(ots) -
Beamte der Bundespolizei Münster - Revier Hamm stellten bei der
Identitätsfeststellung eines 34-jährigen Deutschen einen offenen
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld fest.
Am Sonntagabend (08.09.2019) um 20.40 Uhr führte eine
Bundespolizeistreife im Nahverkehrszug RE 10631 auf der Fahrt von
Neubeckum nach Gütersloh eine Identitätsfeststellung bei einem
34-jährigen Mann aus Gütersloh durch. Hierbei stellten die
Bundespolizisten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft
Bielefeld wegen Fahrlässige Trunkenheit im Verkehrs und vorsätzlichen
Fahren ohne Fahrerlaubnis, mit Haftbefehl gesucht wurde.
Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück hatte den 34-jährigen
Gütersloher zu 40 Tagessätzen zu je 30,00 Euro und den Entzug der
Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt.
Die Bundespolizisten ließen im Zug die Handschellen klicken und
ver-brachten den Mann zum Bundespolizeirevier Bielefeld.
Die verhängte Ersatzfreiheitstrafe mit Einzug in die
nächstgelegene Jus-tizvollzugsanstalt konnte der Gesuchte mit der
Bezahlung des haftbefreienden Betrag von 390 Euro
abwenden.
Die Strafanzeige wegen Erscheichen von Leistungenn da er zudem
keine Fahrkarte für den Nahverkehrszug gelöst hatte, blieb dem
34-Jährigen jedoch nicht erspart.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
POK Carsten Bente
Telefon: +49 (0) 251 / 97437 -1013
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Datum: 09.09.2019 - 09:36 Uhr
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