Bad-Godesberg: Wohnungsverweisung - Ehemann darf Wohnung für 10 Tage nicht mehr betreten
(ots) - Am Freitag (06.09.2019) eilten Polizeibeamte der
Wache Godesberg einer 23-Jährigen Frau in Lannesdorf zur Hilfe. Sie
hatte gegen 15:25 Uhr die Polizei verständigt, da es zu einer
Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann gekommen sei. Vor Ort trafen die
Beamten neben der Ehefrau auch den 23-jährigen Ehemann an. Er soll
seine Frau mehrfach in den Bauch getreten und sie dadurch leicht
verletzt haben. Den 23-Jährigen verwiesen die Polizisten aus der
Wohnung. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot
erteilt.Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein
Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig erwartet ihn ein Strafverfahren
wegen Körperverletzung.
Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen
Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und
Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau
wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte
hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere
Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und
Interessierte unter:
https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-ha
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Datum: 09.09.2019 - 10:39 Uhr
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