Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. September
2019) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 2. September 2019
die deutsche und tunesische Staatsangehörige Omaima A.
in Hamburg durch Beamte des dortigen Landeskriminalamtes
festnehmen lassen. Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, §
129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Im Zusammenhang hiermit besteht
zudem der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und
Erziehungspflicht (§ 171 StGB) und des Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG).
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:
Omaima A. reiste im Januar 2015 mit ihren drei minderjährigen
Kindern über die Türkei nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu
leben. In der Türkei traf sie dabei - wie abgesprochen - mit ihrem
damaligen Ehemann Nadar H. zusammen, der die Familie nach Syrien
begleitete. Dieser hatte sich bereits im Dezember 2014 nach Syrien
begeben.
Die Beschuldigte war mit ihren Kindern anschließend zunächst in
einem Frauenhaus des IS in Raqqa getrennt von ihrem damaligen Ehemann
untergebracht. Später zog die Familie in Raqqa in eine gemeinsame
Wohnung. Fortan führte Omaima A. den Haushalt und erzog die
gemeinsamen Kinder im Sinne der IS-Ideologie und ermöglichte so ihrem
damaligen Ehemann Nadar H., für die terroristische Vereinigung als
Kämpfer tätig zu werden. Von dem IS erhielten sie sowohl für sich als
auch für ihre Kinder monatliche finanzielle Zuwendungen. Im März 2015
übte die Beschuldigte zudem die tatsächliche Gewalt über ein
Sturmgewehr Kalaschnikow AK 47 aus.
Nachdem ihr damaliger Ehemann Nadar H. im Frühjahr 2015 bei einem
Luftangriff bei Kobane ums Leben gekommen war, erhielt die
Beschuldigte von dem IS eine Kondolenzzahlung Höhe von 1.000
US-Dollar sowie eine Verdienstzahlung in Höhe von weiteren 310
US-Dollar.
Wenige Monate später heiratete sie - nach islamischem Recht - das
höherrangige IS Mitglied Denis C. und führte anschließend den mit ihm
begründeten gemeinsamen Haushalt. Gegen Ende des Jahres 2015 sandte
sie ferner an zwei bislang nicht näher identifizierte Personen
E-Mails, in denen sie diesen jeweils nahelegte, sich der
terroristischen Vereinigung anzuschließen und in deren Hoheitsgebiet
auszureisen. Aufgrund von Streitigkeiten mit ihrem neuen Ehemann und
um ihr erwartetes viertes Kind in Deutschland zur Welt zu bringen,
verließ Omaima A. schließlich das Territorium des IS und kehrte mit
ihren Kindern Anfang September 2016 in die Bundesrepublik zurück.
Die Beschuldigte wird im Laufe des morgigen Tages (10. September
2019) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt, der
ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der
Untersuchungshaft entscheiden wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
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Datum: 09.09.2019 - 10:46 Uhr
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