(KA) Karlsruhe - Polizeibeamter mit Getränkebecher beworfen
(ots) - Ein Polizeibeamter wurde am Sonntagmorgen beim
Einschreiten auf dem Europaplatz von einem 21-Jährigen mit einem
gefüllten Getränkebecher beworfen. Dessen Bruder beschuldigte
anschließend noch die Polizisten, ihm einen Geldschein gestohlen zu
haben.
Die Polizeistreife war um 04.19 Uhr in der Nähe der Haltestelle
"Kaiserstraße" auf den 21 Jahre alten Mann aufmerksam geworden.
Dieser schrie lautstark umher und provozierte die Polizisten mit
angedeuteten Beleidigungen. Bei der folgenden Personenkontrolle
mischte sich der 22-jährige Bruder immer wieder vehement in die
Maßnahmen ein und musste schließlich ebenfalls kontrolliert werden.
Als dieser aufgrund seines aggressiven Verhaltens zu Boden gebracht
werden musste, wurde einer der Beamten von dem 21-Jährigen mit einem
vollen Becher eines Joghurtgetränks am Rücken getroffen. Er wurde
dabei nicht verletzt, die Uniform jedoch stark verunreinigt.
Die beiden Brüder wurden schließlich zum Polizeirevier
Karlsruhe-Marktplatz verbracht. Alkoholtests ergaben Werte von 1
Promille und 0,76 Promille. Der 22-Jährige warf den Polizisten noch
vor, ihm bei den Maßnahmen einen Geldschein entwendet zu haben. Bei
einer Durchsuchung konnte der Schein dann im Intimbereich versteckt
aufgefunden werden.
Raphael Fiedler, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.09.2019 - 12:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2204370
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (KA) Karlsruhe - Polizeibeamter mit Getränkebecher beworfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).