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Essen/Mülheim an der Ruhr: Wichtige Informationen zu E-Scootern

ID: 2204519

(ots) - 45117 E.-Stadtgebiete/ 45468 MH.-Stadtgebiete:
E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Fahrzeuge
stehen, teilweise zum Ärger von Passanten oder Radfahrern, überall im
Stadtgebiet herum und können problemlos von jedermann gefahren
werden. Doch die Erfahrungswerte alleine an diesem Wochenende haben
gezeigt, dass sehr viele Menschen die genauen Regelungen rund um das
sogenannte Elektrokleinstfahrzeug nicht kennen. Alleine an diesem
Wochenende musste die Polizei sieben E-Scooter-Fahrer der
Polizeiwache zuführen, da sie stark angetrunken und nicht fahrtüchtig
im Essener Stadtgebiet unterwegs waren. Auf der Polizeiwache musste
dann durch einen Arzt eine Blutprobe genommen werden. In allen sieben
Fällen ermittelt die Polizei wegen einer Straftat gemäß §316 StGB
(Trunkenheit im Verkehr) und anderer. Die wichtigsten Regelungen
werden nun nochmal kompakt dargestellt, weitergehende Informationen
erhalten Sie in der Verordnung über die Teilnahme von
Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV).

Welches Mindestalter wird benötigt? Die Roller dürfen ab 14 Jahren
gefahren werden.

Benötigt man eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung? Nein!

Dürfen Gehwege benutzt werden? Nein, es muss der Radweg genutzt
werden; sollte es keinen geben, die Fahrbahn.

Besteht Versicherungspflicht? Ja!

Dürfen zwei Personen auf dem Elektrokleinstfahrzeug fahren? Nein!

Darf ein Anhänger angehängt werden? Nein!

Müssen Handzeichen gemacht werden, sollte kein Blinker vorhanden
sein? Ja!

Besteht Helmpflicht? Nein, da die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten wird.

Darf ein Handy benutzt werden? Nein!

Gibt es eine Alkohl-/Betäubungsmittelgrenze?
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge nach dem StVG. Demnach




gelten die Regelungen wie bei anderen Kraftfahrzeugen (Auto/LKW etc.)

Der Unterschied zu Fahrrädern: Fahrräder und Pedelecs werden durch
Muskelkraft fortbewegt. Beim Pedelec unterstützt der Motor das
Treten, das Rad fährt aber nicht alleine durch den Elektromotor.
E-Bikes wiederrum werden durch den Elektromotor bewegt, ein Treten
durch Muskelkraft ist nicht zwingend erforderlich. Daher wird für
E-Bikes auch ein Führerschein der Klasse AM verlangt. Es besteht
Helmpflicht und man benötigt ein Versicherungskennzeichen. Denken Sie
stets daran: Wenn Sie mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem
E-Scooter unterwegs sind, so gilt die gleiche Promillegrenze wie bei
anderen Kraftfahrzeugen. Und somit auch die gleichen Maßnahmen.
Darunter fällt auch im schlimmsten Fall der Verlust der
Fahrerlaubnis. (ChWi)




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
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Datum: 09.09.2019 - 13:31 Uhr
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