(GP) Eislingen - Korrektur: Autofahrerinübersieht Einkaufswagen mit Kind / Leichte Verletzungen erlitten am Dienstag bei einem Unfall in Eislingen eine Mutter und ihr knapp zwei Jahre alter Sohn.
(ots) - Wie die Polizei mitteilt, sei gegen 9 Uhr eine
Autofahrerin auf einem Parkplatz in der Salacher Straße unterwegs
gewesen. Die 53-Jährige sei auf der Suche nach einem Stellplatz
abgelenkt gewesen. Deshalb habe sie eine Fußgängerin übersehen, die
gerade ihren Einkaufswagen aus einem Geschäft schob. Im Wagen saß ein
knapp zwei Jahre altes Kind. Das Auto stieß gegen den Wagen. Der
kippte um und das Kind stürzte auf den Boden. Der Rettungsdienst
brachte die schwangere Mutter und ihren Sohn in ein Krankenhaus.
Beide erlitten leichte Verletzungen. Die Polizei (Tel. 07335/96260)
hat die Ermittlungen aufgenommen. Sie schätzt den Sachschaden am Auto
auf 1.500 Euro.
Die Polizei weist darauf hin, dass Ablenkung und Unachtsamkeit
häufig die Ursache schwerer Unfälle sind. Vermeiden Sie jede Art von
Störungen und Ablenkungsquellen, die Ihre Konzentration auf das
Verkehrsgeschehen negativ beeinflussen könnten. Bereits bei Tempo 50
bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter Blindfahrt.
+++++1708403
Holger Fink, Pressestelle, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.09.2019 - 16:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2205579
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (GP) Eislingen - Korrektur: Autofahrerinübersieht Einkaufswagen mit Kind / Leichte Verletzungen erlitten am Dienstag bei einem Unfall in Eislingen eine Mutter und ihr knapp zwei Jahre alter Sohn."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).