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Bundespolizei zieht 4.105 Euro Geldstrafe von Verkehrsrowdy ein

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(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle
eines Fluges aus Bukarest wurde am gestrigen Montag durch die
Bundespolizei ein 20-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme
ausgeschrieben war.

Der junge Mann wurde durch das Amtsgericht Traunstein bereits im
Februar 2019 wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer
Freiheitsstrafe von 133 Tagen verurteilt. Der rumänische
Staatsangehörige hatte im Oktober 2018 auf einer Autobahn in Richtung
München ein voran fahrendes Fahrzeug mit Lichthupe und unter
Verwendung des Signalhorns stark bedrängt. Des Weiteren fuhr er
seinem Vordermann sehr dicht auf und überholte diesen anschließend
falsch, wobei er den Straßenverkehr erheblich gefährdete. Zu der
verkehrswidrigen Fahrweise kamen noch ein Verstoß gegen das
Waffengesetz, sowie die Bedrohung des Geschädigten. Seinen
Führerschein musste der 20-Jährige bereits für 15 Monate abgegeben.
Der junge Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 4.105,- Euro
aufbringen und beglich diese bei der Bundespolizei. Anschließend
konnte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.

Ebenso konnte ein 42-Jähriger die Freiheitsstrafe von 14 Tagen
umgehen, indem er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 215,- Euro
aufbrachte. Der aserbaidschanische Staatsangehörige war von der
Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur
Festnahme ausgeschrieben.

Ebenfalls wurde ein 42-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach
Sizilien festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Mann
zur Festnahme wegen Betruges ausgeschrieben hatte. Der Deutsche
konnte die Haftstrafe von 20 Tagen abwenden, weil er die Geldstrafe
in Höhe von 578,- Euro beglich. Anschließend konnte der Mann seinen
Flug antreten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin




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Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
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Datum: 10.09.2019 - 17:04 Uhr
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