Verdacht der Kindesentziehung
(ots) - Ein 29-jähriger Bulgare und ein in seiner
Begleitung befindlicher 11-monatiger Säugling weckten die
Aufmerksamkeit der Beamten der Bundespolizei bei einer Kontrolle
eines Flix-Busses am gestrigen Nachmittag in Saarbrücken am
Busbahnhof. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der
29-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente für den
Säugling war. Auch die Vaterschaft konnte er nicht nachweisen. Die
Mutter des Säuglings soll sich angeblich in Bulgarien aufhalten.
Jetzt wurden die Beamten erst recht stutzig und nahmen beide zur
Sachverhaltsklärung mit zur Dienststelle. Eine Überprüfung des
Bulgaren ergab, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihn mit
Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis suchte. Auch die
Ausländerbehörde Duisburg suchte die Person zum Zwecke der
Ausweisung/Abschiebung. Zwei weitere Fahndungsnotierungen der
Staatsanwaltschaft Duisburg und einer bulgarischen Behörde lagen
ebenfalls vor. Zu dem 11 Monate alten Säugling bestand ebenfalls eine
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung. Weitere Ermittlungen
ergaben, dass die Familie des Säuglings in Duisburg wohnhaft sein
soll. Die letztbekannte Wohnanschrift wurde durch die Polizei in
Duisburg aufgesucht. Die Familie konnte nicht angetroffen werden. Die
Wohnanschrift war behördlich abgemeldet. Die Familie gilt als
unbekannt verzogen. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt Saarbrücken
erfolgte eine vorläufige Unterbringung des Säuglings in einer
Pflegefamilie. Der 29-jährige Bulgare wurde für 50 Tage in die
Justizvollzugsanstalt in Ottweiler eingeliefert, da er den
haftbefreienden Betrag in Höhe von rund 2700EUR nicht entrichten
konnte. Hinsichtlich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurde
Kontakt mit der Ausländerbehörde aufgenommen.
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Datum: 11.09.2019 - 09:20 Uhr
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