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Genug Betrug beim Bezahlen im Netz

ID: 2205872

(ots) -
Die Einführung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wird
für Phishing und Betrug ausgenutzt

Endlich Schluss mit Betrug beim Bezahlen im Netz - das ist das
Ziel der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (Payment
Service Directive - PSD2). Die Richtlinie betrifft alle
Bezahlvorgänge, die im Internet ausgeführt werden und sie muss bis
zum 14. September 2019 umgesetzt werden. Einzige Ausnahme sind hier
Kreditkartenzahlungen, dafür gibt es eine Übergangszeit. Doch schon
vor Umsetzung der PSD2 machen sich nun Betrüger ans Werk und
versuchen, Verbraucherinnen und Verbraucher übers Ohr zu hauen. Die
Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen
vor den Maschen der Gauner und geben Tipps, wie man sich schützt.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Datenlecks bei
Unternehmen, durch die beispielsweise Kreditkartendaten oder Daten
vom Online-Banking in falsche Hände gerieten. Mit der PSD2 soll
verhindert werden, dass Unberechtigte mit den gestohlenen Daten
Online-Zahlungsvorgänge auslösen können. Die Richtlinie verlangt nun,
dass Verbraucher in Zukunft ihren Zahlungsvorgang im Netz über zwei
voneinander unabhängige Wegen autorisieren müssen, mit der so
genannten Zwei-Faktor-Authentifizierung. Konkret bedeutet das: Es
wird nicht mehr ausreichen, nur ein Kennwort oder eine Prüfziffer
einzugeben, ein zweites Sicherheitsmerkmal muss hinzukommen. Das kann
etwa eine TAN-Nummer sein, die in einer Sicherheits-App auf dem
Smartphone generiert wird oder die Abfrage biometrischer Daten wie
Touch- oder Face-ID.

Betrüger nutzen die durch die PSD2 erforderlichen Umstellungen im
Online-Banking und beim Bezahlen im Netz schamlos aus: Es kursieren
Phishing-Mails, in denen Bankkunden aufgefordert werden, ihre
Kundendaten zu bestätigen. Dies sei wegen der PSD2 notwendig. In




Wirklichkeit geben die Verbraucher auf einem gefälschten Portal ihre
Banking-Daten Betrügern preis. Für andere Zahlungsdienste wie PayPal
sind ähnliche Betrugsversuche zu verzeichnen.

Für einen besonders dreisten Täuschungsversuch wurden die
bevorstehenden Änderungen von einem Anbieter teurer
Prepaid-Kreditkarten genutzt: Eine Verbraucherin erhielt einen Anruf,
dass ihr "wegen der Gesetzesänderungen" eine neue Kreditkarte
zugesandt werde, da ihre alte Karte nicht mehr verwendet werden
könne. Kurz darauf erhielt die Verbraucherin eine Postsendung dieses
Anbieters, für die sie 98,90 Euro per Nachnahme zahlen sollte -
obwohl sie gar keine neue Kreditkarte bestellt hatte.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt raten:

- Seien Sie misstrauisch! Phishing-Mails können sehr seriös und
überzeugend echt wirken. Bekannte Absenderangaben sind oft
gefälscht und sollen Vertrauen erwecken.
- Banken oder Zahlungsdienste fragen niemals Kundendaten oder
Zugangsdaten zum Konto per Mail ab.
- Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank oder dem Zahlungsdienst
nach.
- Klicken Sie in einer E-Mail niemals Links an und öffnen Sie
keine Dateianhänge, wenn auch nur der geringste Zweifel an der
Sinnhaftigkeit oder Echtheit der Anlage besteht.
- Werden Sie hellhörig, wenn jemand Sie telefonisch oder per Mail
kontaktiert und mit Verweis auf die PSD2 irgendwelche angeblich
notwendigen Maßnahmen ankündigt oder von Ihnen verlangt. Prüfen
Sie kritisch, ob diese Maßnahmen überhaupt erforderlich sind.




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131/284885
E-Mail: presse(at)vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

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Datum: 11.09.2019 - 11:00 Uhr
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