Ladendiebe ertappt / Aber es geht auch anders
(ots) - Gleich mehrere Ladendiebe/-diebinnen wurden am
gestrigen Dienstag, 10.09.2019 auf frischer Tat in Koblenz ertappt.
Drei junge Damen, 15 Jahre, entfernten um 17.50 Uhr in einem
Kaufhaus in der Löhrstraße die Sicherheitsetiketten und -anstecker
von mehreren T-Shirts, um diese unerlaubt in ihren Besitz zu bringen.
Zwei Ladendiebinnen, 19 und 29 Jahre alt, die gegen 14.40 Uhr in
Begleitung ihrer fünf und acht Jahre alten Kinder, einen prallvoll
gefüllten Einkaufswagen durch den Eingangsbereich eines Warenhauses
in der Jakob-Caspers-Straße schieben wollten.
Ein 33-Jähriger, der um 21.05 Uhr im gleichen Kaufhaus eine
Handyhülle aus der Verpackung nahm und diese an seinem eigenen Handy
befestigte.
Aber es geht auch anders: Eine Mitarbeiterin einer Bäckereifiliale
am Koblenzer Altlöhrtor findet in den Räumlichkeiten eine Geldbörse,
in der sich ein Geldbetrag von über 400 Euro befand. Da keine
weiteren Gegenstände in der Geldbörse gefunden wurden, die auf den
Eigentümer hindeuten könnten, begab sie sich zum Polizeipräsidium, um
auf der dortigen Wache die Fundsache abzugeben. Die Polizei sagt:
DANKE
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Koblenz
Telefon: 0261-103-2013, Georg
E-Mail: ppkoblenz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Koblenz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.09.2019 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2206113
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPKO
Stadt:
Koblenz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ladendiebe ertappt / Aber es geht auch anders"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).