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Worms-Innenstadt - Verkehrsunfall mit E-Scooter

ID: 2206474

(ots) - Am gestrigen Mittwoch, 11.09.2019, fährt gegen 15:30
Uhr eine 28-Jährige mit ihrem E-Scooter, vom Lutherplatz kommend,
über den Fußgängerüberweg der Stephansgasse. Laut Zeugenaussagen
benutzt sie dabei den E-Scooter wie einen herkömmlichen Tretrolle.
Auf dem Zebrastreifen kommt es zu einer Kollision mit einer
kreuzenden 36-jährigen PKW-Fahrerin. Es entsteht leichter
Sachschaden. Verletzt wird niemand.

Bei der Unfallaufnahme stellt die eingesetzte Streife fest, dass
die 28-Jährige für ihren E-Scooter keine Versicherung abgeschlossen
hat. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der E-Scooter wurde
sichergestellt.

Am 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in
Kraft. Der neu eingeführte E-Scooter stellt gerade für Pendler eine
sinnvolle Ergänzung in ihrer Mobilität dar. Es ist davon auszugehen,
dass er auf deutschen Straßen, in Worms und Umgebung das tägliche
Straßenbild mitbestimmen wird. Durch z.B. das Verbot der
Gehwegnutzung für E-Scooter wird sichergestellt, dass die
Mobilitätsinteressen und die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern, berücksichtigt
werden.

Zudem gibt es weitere Regeln, die als E-Scooter Fahrer/in zu
beachten sind:

- Im Prinzip ähneln E-Scooter den Fahrrädern. Sie dürfen nicht auf
dem Gehweg fahren, sondern müssen ausgewiesene Fahrradwege
benutzen und Fußgängern Vorrang gewähren. Ist ein Radweg nicht
vorhanden, müssen E-Scooter Fahrer die Fahrbahn benutzen.
- Eine Benutzung von Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
- Einen Führerschein oder ähnliches wird nicht benötigt, man ist
ab 14 Jahren berechtigt einen E-Scooter zu fahren.
- Ein E-Scooter darf nicht unbegrenzt unter Alkoholeinfluss




gefahren werden. Es gelten dieselben Regeln wie beim Führen
eines Kraftfahrzeuges.
- Richtungswechsel sind mit Blinkern anzuzeigen. Sind keine
vorhanden, müssen eindeutige Handzeichen gegeben werden.
- Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist
verboten.
- Es besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch
polizeilich empfohlen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Worms

Telefon: 06241 852-116
www.polizei.rlp.de/pd.worms

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Datum: 12.09.2019 - 09:41 Uhr
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