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Festnahme eines wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern dringend Tatverdächtigen nach einer bundesweiten Schulfahndung

ID: 2206513

(ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, das
Bundeskriminalamt (BKA) und die Kreispolizeibehörde
Unna/Nordrhein-Westfalen haben am 10.09.2019 einen 45-jährigen
Beschuldigten festgenommen, der des schweren sexuellen Missbrauchs
von Kindern und der Herstellung von kinderpornographischen Schriften
dringend verdächtig ist. Der 45-jährige deutsche Staatsangehörige aus
Unna steht im Verdacht, in den Jahren 2016 bis 2018 seine, in diesem
Zeitraum 6 bis 7-jährige Nichte mehrfach, darunter auch schwer
sexuell missbraucht und Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs über das
Internet Dritten zugänglich gemacht zu haben. Die Aufnahme der
Ermittlungen erfolgte aufgrund eines Hinweises auf neues, mutmaßlich
in Deutschland hergestelltes kinderpornographisches Material im
Darknet. Nachdem die vorgeschalteten polizeilichen Ermittlungen sowie
Auswertungen des Hinweismaterials ergebnislos verlaufen waren,
leitete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im September
2019 eine bundesweite, zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsfahndung
an Schulen ein. Im Zuge dieser - vom Bundeskriminalamt koordinierten
- sogenannten "Schulfahndung" wurden Lehrkräften an Grundschulen
nichtpornografische Lichtbilder der Geschädigten gezeigt. Die
Hinweise zweier Lehrkräfte führten schließlich zur eindeutigen
Identifizierung des Opferkindes und anschließend des Beschuldigten.
Im Zuge der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten am 10.09.2019
konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und
Datenträger aufgefunden und sichergestellt werden. Der Beschuldigte
wurde am 11.09.2019 der Haftrichterin am Amtsgericht Unna vorgeführt,
die gegen ihn die Untersuchungshaft angeordnet hat. Der aktuelle
Ermittlungserfolg verdeutlicht erneut, wie wichtig das Instrument der




zielgruppenorientierten Öffentlichkeitfahndung in Form der
"Schulfahndung" bei der Identifizierung von Opfern sexuellen
Missbrauchs und der Ermittlung von Tatverdächtigen ist. Die
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt
bedanken sich bei allen im Rahmen der Schulfahndung beteiligten
Lehrerinnen und Lehrern für die geleistete Unterstützung.

Informationen zu der ZIT: Die Zentralstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität (ZIT) wurde am 01.01.2010 als Außenstelle der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen
errichtet. Seit dem 08.07.2019 hat die Zentralstelle ihren Sitz in
Frankfurt am Main. Sie besteht derzeit aus einem Leitenden
Oberstaatsanwalt als Leiter und 8 Staatsanwältinnen und
Staatsanwälten sowie einem Oberstaatsanwalt als Pressesprecher. Die
ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für
Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in
Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von
Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet
die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren
aus den Deliktsbereichen:

- Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern mit
Bezug zum Internet,
- Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen
sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im
Darknet),
- Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe,
Datendiebstahl und Computerbetrug).

Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern,
Staatsanwälten und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem das
deutsche Gründungsmitglied in dem Judicial Cybercrime Network, einem
europäischen Netzwerk der Justizbehörden zur Bekämpfung der
Internetkriminalität.




Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Der Generalstaatsanwalt
- Pressesprecher -
StA Hartwig
E-Mail: presse(at)gsta.justiz.hessen.de
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Telefon 069 1367 - 8380
Telefax 069 1367 - 6997

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Datum: 12.09.2019 - 10:00 Uhr
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