Mainz - Strafanzeige gegen Luke Mockridge, Anzeiger verzichtet auf Strafantrag
(ots) - Donnerstag, 12. September 2019
Nach dem Auftritt des Comedian Luke Mockridge im Fernsehgarten des
ZDF ist eine Strafanzeige wegen Beleidigung durch einen Zuschauer
erstattet worden. Der 58-jährige Anzeiger hat dazu über die
Onlinewache der Berliner Polizei seine Strafanzeige eingereicht. Weil
der ZDF Fernsehgarten auf dem Mainzer Lerchenberg produziert wird,
wird die Strafanzeige auch von der Polizei Mainz dort bearbeitet.
Sowohl dem Anzeigeerstatter als auch dem Angezeigten, also rechtlich
als Beschuldigten geführten Luke Mockridge, sind Anhörbögen zugesandt
worden um ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Sachverhalt zu
äußern. Seit heute liegt der Anhörbogen des Anzeigeerstatters vor.
Hierin verzichtet er auf die Stellung eines Strafantrages. Weil es
sich bei einer Beleidigung gemäß § 185 StGB um ein sogenanntes
"absolutes Antragsdelikt" handelt, ist ein fehlender Strafantrag ein
Verfahrenshindernis.
Das bedeutet auch in diesem Fall, dass die Ermittlungen in
Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen Herrn Mockridge durch die
Polizei nicht fortgeführt werden.
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Datum: 12.09.2019 - 10:38 Uhr
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