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Darum reicht ein Foto nicht als Ausweisersatz

ID: 2207641

(ots) - Am Mittwoch haben Beamte der Bundespolizei
einen 22-jährigen Mann im Heidelberger Hauptbahnhof kontrolliert.
Dieser wies sich nur mit einem Foto eines albanischen Reisepasses
aus. Bei der späteren Überprüfung seiner Fingerabdrücke, kamen
mehrere Haftbefehle sowie Fahndungen der Staatsanwaltschaften und
ausländischen Behörden zutage.

Wie sich also herausstellte, waren die Zweifel der Beamten an der
Identität des Mannes begründet. Der 22-Jährige war bereits wegen
Betrugs und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 25
Tagen verurteilt worden. Von der Landeserstaufnahmeeinrichtung
Karlsruhe und dem Amtsgericht Heidelberg wurde er wegen Verstoßes
gegen das Asylgesetz und Betrugs gesucht. Die griechischen Behörden
suchten den Mann, da sein Aufenthaltsstatus geklärt werden sollte.
Wie sich herausstellte, hatte der Mann seit Juli 2019 ein Einreise-
und Aufenthaltsverbot für Deutschland und war somit
ausreisepflichtig. Dieser Pflicht ist er nicht nachgekommen. Da er
die Geldstrafe nicht zahlen konnte, um der 25-tägigen Haftstrafe zu
entgehen, wurde er schlussendlich in die Justizvollzugsanstalt
Mannheim eingeliefert. Gleichzeitig wurden die Behörden über seinen
aktuellen Aufenthaltsort unterrichtet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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Datum: 13.09.2019 - 13:11 Uhr
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