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Mittelbaden - Sicherer Schulanfang

ID: 2207679

(ots) - Das Ende der Sommerferien bringt mit dem
Schulbeginn und den Einschulungen der Schulanfänger wieder tausende
Schüler auf die Straßen im Zuständigkeitsbereich des
Polizeipräsidiums Offenburg. Im Landkreis Rastatt, dem Ortenaukreis
und dem Stadtkreis Baden-Baden sind daher täglich Polizeibeamtinnen
und -beamte im Rahmen der Aktion `Sicherer Schulweg´ unterwegs. Die
Polizeireviere und Verkehrspolizeidienststellen führen dabei in den
ersten Schulwochen zu den relevanten Zeiten verstärkte Kontrollen
durch.

Im vergangenen Schuljahr (2018/19) waren durch die Polizei 68
Schulwegunfälle zu verzeichnen, was einen Rückgang von 15 Unfällen
zum Vorjahr bedeutet. Während bei den Unfällen 65 Schülerinnen und
Schüler leicht verletzt wurden, kam es in sechs Fällen zu schweren
Verletzungen. Ein 13-jähriger Radfahrer verlor bei einem Unfall sein
Leben. Bei durch Schüler selbst verursachten Unfällen war ein Anstieg
von 48 auf 64 Prozent zu erkennen. Beteiligt waren dabei im
Wesentlichen Fußgänger (28%), Radfahrer (65%) und Pkw-Führer (66%).
Die überwiegende Zahl der Unfälle ereignete sich dabei morgens vor
Schulbeginn.

Beim Vergleich der Stadt- und Landkreise ist zu berichten, dass
die Zahlen in Rastatt bei 15 Unfällen mit den Vorjahreszahlen
konstant blieben. Im Ortenaukreis war ein Rückgang von 62 auf 50
Unfälle zu beziffern. Lediglich im Stadtkreis Baden-Baden war ein
Anstieg von 0 auf 3 Unfälle zu verzeichnen. Innerhalb der Städte
lassen sich keine Unfallhäufungsstellen festmachen. Die Stadt
Offenburg hatte mit 11 Unfällen die meisten Unfälle zu verzeichnen.
Auf den folgenden Plätzen rangierten Rastatt (7), Lahr (6), Achern
(5) und Kehl (5).

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

-Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

-Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere an Stellen mit erhöhten




Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche und im Bereich der
Schulwege

-Kontrolle des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern gegenüber
öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen sowie an
Bushaltestellen, Fußgängerfurten und -überwegen

-Ahndung von Verstößen gegen Park- oder Haltverbote sowie die
Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder
geschützten Überwegen

-Überprüfung der technischen Sicherheit der von Schülerinnen und
Schülern genutzten Verkehrsmittel im Straßenverkehr, insbesondere der
Fahrräder

-Überwachung des Verhaltens von Schülerinnen und Schülern auf den
Schul- und Radschulwegen

Tipps Ihrer Polizei - Das können Eltern tun!

-Laufen Sie anfangs mit Ihrem Kind ein paar Mal den Schulweg ab -
hin und zurück. Dabei bietet es sich auch an, sich mit anderen Eltern
abzusprechen. Der kürzeste Weg zur Schule muss nicht der beste und
sicherste sein. Querungshilfen wie Mittelinseln, Zebrasteifen oder
Fußgängerlichtzeichenanlagen sind nützliche Stellen zum sicheren
Überqueren der Fahrbahn. Ein kleiner Umweg kann hier das Risiko
minimieren. Sichere Schulwege findet man in den Schulwegplänen der
jeweiligen Schule. Der Schulwegplan ist eine kartografische
Darstellung des Umfeldes einer Schule, die sichere Querungsstellen,
Gefahrenstellen und deren Bewältigung sowie günstige Wege von Wohnort
der Kinder zur Schule aufzeigt.

-Achten Sie gerade in der kommenden Jahreszeit auf helle
Kleidung. Reflektierende Sicherheitswesten erhöhen die Erkennbarkeit
und damit die Verkehrssicherheit. Immer nach dem Motto: "Sehen und
gesehen werden."

-Wenn Sie Ihr Kind oder Kinder aus der Nachbarschaft zur Schule
fahren, sichern sie die Kinder mit den vorgeschriebenen Kindersitzen.
Fahren sie in der Nähe von Kindergärten- und Schulwegen langsam und
rechnen Sie mit spontanen Handlungen von Kindern am Fahrbahnrand -
z.B. plötzliches Losrennen auf die Fahrbahn. Seien Sie bremsbereit.
Bedenken Sie: Kinder können die Gefahren im Straßenverkehr, wie z.B.
Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen.

-Lassen Sie die Kinder auf der Fahrbahn abgewandten Seite ein-
und aussteigen. Halten sie mit ihrem Fahrzeug nicht auf dem Gehweg.
Auch für "Eltern-Taxis" gilt: Im Absoluten Halteverbot darf man nicht
anhalten. Auch nicht nur für kurze Zeit. Diese Bereiche sind vor
Kindergärten und Schulen eingerichtet, um Autofahrern und Kindern die
Sicht nicht zu versperren und ein sicheres Queren der Fahrbahn zu
ermöglichen.

/rs




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.09.2019 - 13:40 Uhr
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