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Mit "schwarzer" Baufirma und Sozialleistungsbetrug hohen Schaden verursacht

ID: 2207855

(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des
Hauptzollamtes Heilbronn

Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Heilbronn verurteilte das Amtsgericht Heilbronn einen
42-Jährigen und dessen 40 Jahre alte Ehefrau sowie deren 33-jährige
Komplizin - alle aus einer Unterländer Landkreiskommune - zu
Bewährungshaftstrafen.

Bei der Kontrolle eines Bauvorhabens in Heilbronn im Juni 2014
trafen Zöllner osteuropäische Bauarbeiter bei Stuckateurarbeiten an.
Bei der Befragung benannten diese den Verurteilten als ihren
Arbeitgeber. Da er sein Gewerbe jedoch bereits seit 2011 abgemeldet
hatte, gingen die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit diesen
Unregelmäßigkeiten nach und stellten u. a. bei Durchsuchungsmaßnahmen
umfangreiche Rechnungen von Baustoffhändlern fest, die auf rege
Geschäftstätigkeiten hindeuteten.

Der strafrechtlich bereits in Erscheinung getretene Mann
unterhielt zusammen mit seiner Frau zwischen März 2013 und März 2015
faktisch zwei Baufirmen. In beiden beschäftigte das Ehepaar
Arbeitnehmer schwarz. Eine der beiden Firmen meldeten die beiden
weder dem Finanzamt, dem Gewerbeamt, noch der Sozialversicherung. Für
die zweite Baufirma agierte die Schwägerin des Verurteilten als
vorgeschobene Geschäftsführerin und trug dadurch zum fortgesetzten
Betrug bei. Sie wurde von dem Gericht daher wegen Beihilfe
verurteilt.

Durch Fehlen eines qualifiziert ausgebildeten Betriebsleiters
beging das Duo daneben auch handwerksrechtlich Schwarzarbeit:
zahlreichen Auftraggebern entstand durch nicht fachgerecht und
unsachgemäß ausgeführte Arbeiten finanzieller Schaden.

Durch die unterlassenen Meldepflichten und die nicht abgeführten
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
verursachte das Ehepaar einen finanziellen Schaden von mehr als




96.000 Euro. Obwohl das Paar die beiden Firmen betrieb und daraus
nicht unerhebliche Einnahmen erzielte, bezog es 36 Monate fortgesetzt
Grundsicherung - über 37.000 Euro - vom Jobcenter des Landkreises
Heilbronn.

Das Gericht verurteilte das betrügerische Paar zu 22 bzw. 16
Monaten Gesamtfreiheitsstrafe wegen des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 25 Fällen und des Betrugs. Ihre
Komplizin wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Beihilfe
verurteilt. Die Vollstreckung der Strafen setzte das Gericht zur
Bewährung aus.

Daneben müssen die beiden den verursachten Sozialschaden in
sechsstelliger Höhe zurückzahlen.

Die Entscheidungen des Amtsgerichts von Anfang Mai sind
rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 13.09.2019 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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