Zwei Personen im Bahnhof Neuwied von Güterzug erfasst und tödlich verletzt
(ots) - Am heutigen Freitag, gegen 14:28 Uhr kam es im
Bahnhof Neuwied zu einem tragischen Unfall. Nach einem Sturz ins
Gleis wurden eine 75- jährige männliche Person sowie eine ihr zur
Hilfe eilende 65-jährige männliche Person von einem einfahrenden
Güterzug, trotz eingeleiteter Schnellbremsung, erfasst und tödlich
verletzt. Beide Personen sollen einem Freizeitclub angehört haben.
Die am Bahnsteig wartenden Reisenden, welche das Unglück mit
ansehen mussten, wurden seelsorgerisch betreut und im Anschluss an
ihre Heimatadressen entlassen. Der betroffene Lokführer stand
augenscheinlich unter Schock und wurde abgelöst.
Die rechtsrheinische Bahnstrecke war im Bereich des Bahnhofs
Neuwied von 14:29 Uhr bis 19:17 Uhr gesperrt; es kam zu erheblichen
Verspätungen, bzw. Teil- und Totalausfällen zwischen Koblenz und
Bonn.
Ermittlungen hinsichtlich der Unglücksursache werden von Bundes-
und Kriminalpolizei aufgenommen. Am Einsatz beteiligt waren
Bundespolizei Trier, Landes- und Kriminalpolizei Neuwied, Notarzt und
RTW sowie die Feuerwehr Neuwied.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.09.2019 - 19:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2207894
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:
Neuwied
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Personen im Bahnhof Neuwied von Güterzug erfasst und tödlich verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).