(Lambsheim) - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
(ots) -
Am 13.09.2019, gegen 20:45 Uhr stürzt eine 52-jährige
Fahrradfahrerin in der Christoph-Schick-Straße in Lambsheim ohne
Fremdeinwirkung mit ihrem Fahrrad und zieht sich hierbei eine
Verletzung am Oberschenkel zu. Da bei der Frau Alkoholgeruch
wahrgenommen werden kann und ein Alkoholtest ein Wert von 1,59
Promille ergibt, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe
entnommen.
In den letzten Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen
Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach
derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem
Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht
sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen
0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB
möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein
Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit"
ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung
eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in
Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls
hinzukommt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Telefon: 06233/3130
E-Mail: pifrankenthal.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Ludwigshafen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.09.2019 - 10:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2208014
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLU
Stadt:
Lambsheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Lambsheim) - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ludwigshafen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).