Drei Arbeitsstellen und trotzdem Sozialleistungen bezogen
(ots) - Nach Ermittlungen und Betrugsvorwürfen des
Hauptzollamts Lörrach gegen einen 47jährigen Mann mit Wohnsitz in
einer kleinen Ortenauer Gemeinde zwischen Lahr und Offenburg
verhängte das Amtsgericht Offenburg, das die Vorwürfe als erwiesen
ansah, im August per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 2.250
Euro.
Der Mann hatte von der Agentur für Arbeit Offenburg
Arbeitslosengeld bezogen, hatte es aber bewusst unterlassen, die
Beschäftigung an wechselnden Arbeitsstellen von April bis August 2018
anzuzeigen. Zum Teil war der Mann zeitgleich bei drei Firmen tätig.
Der Agentur für Arbeit war so ein Schaden in Höhe von rund 3.300 Euro
entstanden. Diesen Betrag muss der Verurteilte ebenfalls
zurückzahlen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 16.09.2019 - 09:00 Uhr
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Polizeimeldungen
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