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E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss

ID: 2208814

(ots) - In der Kanalstraße fiel am 15.09.2019 gegen
18:20 Uhr ein 20-Jähriger auf, der gemeinsam mit seiner Begleitung
auf einem E-Scooter in Richtung Rhein fuhr. Auf Höhe der Mottstraße
wurde er daher einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei verlief in
freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf THC. Für die
Entnahme einer Blutprobe wurde der E-Scooter-Fahrer auf die
Dienststelle mitgenommen. Er muss nun mit einem einmonatigen
Fahrverbot, einem Bußgeld von 500 Euro sowie weiteren Maßnahmen der
Führerscheinstelle (u.a. Drogenscreening) rechnen.

Beachten Sie unbedingt: Bei e-Rollern gelten die gleichen
Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Fahren Sie nicht unter
Alkohol und Drogeneinfluss. Es ist außerdem nicht zulässig zu zweit
auf einem E-Scooter zu fahren.

Weitere Tipps für die sichere Fahrt in Kürze:
- Fahren Sie nicht auf Busspuren, auf Gehwegen oder in
Fußgängerzonen.
- Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußgänger Vorrang.
- Passen Sie ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Sicht- und
Witterungsverhältnissen an.
- Tragen Sie helle Kleidung mit Reflektoren und fahren Sie mit
einer funktionsfähigen Beleuchtung. Sehen und gesehen werden.
- Stellen Sie E-Scooter wie Fahrräder ohne Behinderung Anderer ab.
- Sichern Sie ihren unbeaufsichtigten E-Scooter an einem
geeigneten Ort mit einem hochwertigen Schloss, um Diebstähle zu
verhindern.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Hannah Michel
Telefon: 0621-963-1034
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell





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Datum: 16.09.2019 - 10:19 Uhr
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