(BC, GP, HDH, UL) Region - Berauscht unterwegs, auch mit motorisiertem Tretroller / Mehrere Berauschte zog die Polizei am Sonntag und am Montag in der Region aus dem Verkehr.
(ots) - Gegen 22 Uhr stoppten die Beamten in Bad Buchau einen
VW. Bei dem 22-jährigen Fahrer hatten sie den Verdacht, dass er sich
unter der Einwirkung von Drogen ans Steuer gesetzt hatte. Ein Test
bestätigte den Verdacht, weshalb der Mann eine Blutprobe abgeben
musste. Auch in Bad Buchau hatten Polizisten den Verdacht, dass sich
ein Fahrer unter der Einwirkung von Drogen ans Steuer gesetzt hatte.
Bei dem ebenfalls 22-Jährigen fand die Polizei zudem eine Kleinmenge
Marihuana. Auch dieser Fahrer musste eine Blutprobe abgeben und das
Auto stehen lassen. Gleich zweimal betrunken war ein Mann in Dürnau
unterwegs. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll er gegen 18.30
Uhr mit einem Tretroller mit Verbrennungsmotor gestürzt sein. Eine
notärztliche Behandlung habe der Mann abgelehnt. Stattdessen sei er
mit einem Auto davon gefahren. Die Polizei suchte ihn und fand ihn
kurz darauf auf einem Parkplatz im Von-Degenfeld-Weg. Dort sei er
neben dem Fahrzeug auf dem Boden gelegen. Ein Alkoholtest bestätigte
den Verdacht, dass er mutmaßlich mit zu viel Alkohol am Steuer
gefahren ist. Deswegen musste der Mann eine Blutprobe und seinen
Führerschein abgeben. Auch zu viel Alkohol intus hatte ein
Lada-Fahrer in Herbrechtingen-Bolheim. Den stoppte die Polizei gegen
22.45 Uhr in der Herbrechtinger Straße. Im Alb-Donau-Kreis und in Ulm
zog die Polizei drei berauschte Fahrer aus dem Verkehr. Am Montag,
gegen 00.30 Uhr, einen 44-Jährigen in Dornstadt. Am Sonntag, gegen
21.30 Uhr, einen Audi-Fahrer in Hüttisheim und bereits gegen 6.45 Uhr
in der Blaubeurer Straße in Ulm einen VW-Fahrer.
Hinweis: Im Straßenverkehr wird der "berauschte" Fahrer zur Gefahr
für sich und seine Mitmenschen. Zum Eigenschutz und dem Schutz
anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr
erfordert ständige körperliche und geistige Fitness!
Für motorisierte Tretroller-Fahrer gelten dieselben
Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer! Ab 0,5 Promille (ohne
Ausfallerscheinungen) bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit.
(Regelbußgeld 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg).
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Eine Straftat ist in der
Regel auch verwirklicht, wenn der Roller mit 0,3 Promille gefahren
wird und sich beim Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen
zeigen. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt in der
Probezeit die 0,0-Promille-Grenze. Sie dürfen also unter
Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
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Holger Fink, Pressestelle, Telefon: 0731/188-1111, E-Mail:
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Datum: 16.09.2019 - 12:38 Uhr
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