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Fahndungserfolge auf der Autobahn - Mehrere Festnahmen

ID: 2209679

(ots) - Am Samstag (14.09.2019) kontrollierten die
Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der A17 einen
53-Jährigen, welcher wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer
Geldstrafe verurteilt wurde. Die vom Gericht verhängte Geldstrafe
(600,- Euro) hatte der rumänische Staatsangehörige bisher aber nicht
bezahlt, weshalb er jetzt mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Ein
Aufenthalt im Gefängnis blieb dem 53-Jährigen aber erspart, da er die
noch offene Geldstrafe vor Ort bezahlte.

Bei einer Kontrolle am darauffolgenden Tag (15.09.2019) stellte
sich auf der A17 bei einem deutschen Staatsangehörigen heraus, dass
dieser im Jahr 2018 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt
wurde, welche er aber bisher nur zum Teil bezahlt hatte. Der
28-Jährige konnte die noch offene Restgeldstrafe (736,50 Euro)
zunächst nicht vor Ort bezahlen. Dies übernahm ein Bekannter für ihn,
bei einer benachbarten Polizeidienststelle.

Am Sonntag (15.09.2019) kontrollierten die Einsatzkräfte der
Bundespolizei auf der A17 die Insassen eines grenzüberschreitenden
Linienbusses. Bei der Überprüfung eines mazedonischen
Staatsangehörigen (24) stellte sich heraus, dass gegen diesen ein
aktueller Haftbefehl vorliegt. Der 24-Jährige wurde wegen
Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe (173,50 Euro)
verurteilt, welche er bisher nicht bezahlt hatte. Weiterhin besteht
gegen ihn nach seiner Abschiebung im Jahr 2018 eine
Wiedereinreissperre nach Deutschland. Bei der Überprüfung der
Personalien wurde weiterhin bekannt, dass gegen den 24-Jährigen
insgesamt vier Aufenthaltsermittlungen in noch laufenden
Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Erschleichen von Leistungen,
Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung, bestehen. Bei
den weiteren polizeilichen Maßnahmen fanden die Bundespolizisten bei




dem 24-Jährigen noch eine auf ihn ausgestellte gefälschte bulgarische
Identitätskarte auf. In einem beschleunigten Verfahren wurde der
24-Jährige am Montag am Amtsgericht Pirna wegen des Verstoßes gegen
das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,- Euro
verurteilt.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 17.09.2019 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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