Das gibt's doch gar nicht... - Leider doch! Fünf Kilometer durch die Rettungsgasse
(ots) - Autobahn 5: Es ist Freitag der 13., als eine
Zivilstreife der Autobahnpolizei etwas beobachtet, was sie kaum
glauben kann. Ein BMW-Fahrer fährt hinter einem Abschleppdienst durch
die Rettungsgasse im Stau. Die Beamten stellen den Fahrer zur Rede.
Der zeigt jedoch keine Reue, im Gegenteil.
Es ist gegen 13.55 Uhr am Freitagnachmittag, als eine Zivilstreife
der Polizei im Stau zwischen dem Bad Homburger Kreuz und der
Anschlussstelle Friedberg steht. Ein Abschleppfahrzeug bahnt sich
hupend, weil es mit der Rettungsgasse mal wieder nicht so gut klappt,
seinen Weg durch den Stau. Hinter dem Abschlepper fährt ein BMW,
hängt diesem quasi ohne jeglichen Sicherheitsabstand direkt auf der
Stoßstange und folgt ihm durch die Rettungsgasse. Die Beamten
schalten ihr Blaulicht ein, stoppen den BMW-Fahrer, teilen ihm mit,
dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und belehren ihn über
sein Recht keine Angaben zur Sache machen zu müssen. Der 31-jährige
Frankfurter aber macht Angaben, versucht sich rauszureden, sein
Verhalten zu bagatellisieren. Gerade einmal 100 Meter sei er hinter
dem Abschlepper gefahren.
Die Polizisten haben Zweifel an den Angaben des BMW-Fahrers. Sie
kontaktieren den Fahrer des Abschleppwagens. Was er den Beamten
erzählt spricht für eine absolut vorsätzliche Begehung der
Ordnungswidrigkeit durch den BMW-Fahrer. Über eine Strecke von 5
Kilometern (!) soll er die Rettungsgasse genutzt und hinter dem
Abschleppwagen hergefahren sein.
Das Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaft wird dem
BMW-Fahrer vorgeworfen. Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt im
Fahreignungsregister in Flensburg sind Regelfolgen dieser
Ordnungswidrigkeit. Bei vorsätzlichem Begehen kann die Bußgeldstelle
das Bußgeld entsprechend verdoppeln, was durch die Polizei natürlich
angeregt wurde.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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Datum: 17.09.2019 - 10:42 Uhr
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