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E-Scooter ohne Versicherung

ID: 2209857

(ots) - In Iserlohn musste die Polizei bereits mehrere
Fahrer aus dem Verkehr ziehen, weil sie die Regeln nicht beachteten.
Der letzte fiel einer Polizeistreife am heutigen Dienstagmorgen um 1
Uhr am Alten Rathausplatz auf. Die Polizei stoppte ihn bereits zum
zweiten Male. Und beide Male hatte er kein Versicherungskennzeichen.

Das ist keine bloße Ordnungswidrigkeit: Wegen "Fahrens ohne
Versicherungsschutz" hat er eine Straftat begangen. Nach der ersten
Kontrolle kann wohl kaum noch von "Fahrlässigkeit" die Rede sein. Das
heißt, es droht eine empfindliche Geld- oder eine Haftstrafe. Es gibt
Punkte in Flensburg und möglicherweise verhängt das Gericht auch ein
generelles Fahrverbot auf Zeit.

Wer einen Unfall verursacht, der haftet im vollen Umfang für die
Schäden.

Auf dem Elektro-Kleinstfahrzeug gelten dieselben
Alkohol-Grenzwerte wie für Autofahrer. Der 18-Jährige, der auf
Schlangenlinie durch die Stadt rollert, ist seinen Führerschein
gleich wieder los. Es gilt Handyverbot am Lenker! Andere Personen
mitzunehmen, ist verboten. Handzeichen geben beim Abbiegen. Maximales
Tempo: 20 km/h. Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Ohne Radweg
ist die Straße zu nutzen.

Weitere Tipps und Hinweise: https://polizei.nrw/e-scooter




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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Datum: 17.09.2019 - 11:17 Uhr
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