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Schwarzfahren lohnt sich nicht

ID: 2210052

(ots) - Auf dem Bundespolizeirevier Schwerin erschien am
gestrigen Abend gegen 18:00 Uhr ein 42-jähriger Mann und bat um
Unterstützung. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die
Beamten dann fest, dass der Mann per Haftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Aurich gesucht wurde. Grund hierfür war eine
Verurteilung durch das Amtsgericht Leer (Ostfriesland) wegen
Erschleichens von Leistungen aus dem Jahre 2018. Danach muss er 450,-
Euro Geldstrafe zahlen oder ersatzweise 30 Tage in Haft gehen. Da er
die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die
nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ebenfalls zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des
Amtsgerichts Güstrow war ein 20-jähriger Brasilianer ausgeschrieben,
der durch Bundespolizeibeamte am Hauptbahnhof Rostock kontrolliert
wurde. Der 20-Jährige blieb unentschuldigt einer Hauptverhandlung
wegen Erschleichens von Leistungen fern. Nunmehr wartet er auf die
Vorführung vor den Haftrichter.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige




Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 17.09.2019 - 13:25 Uhr
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