Kein Lkw-Fahrverbot am neuen Feiertag
(ots) - Am kommenden Freitag müssen Feiertagsausflügler mit
normalem Lkw-Verkehr auf Thüringens Straßen rechnen. Der in diesem
Jahr durch die Thüringer Landesregierung neu eingeführte gesetzliche
Feiertag am 20. September (Weltkindertag) fällt nicht unter die
Regelung des § 30 der StVO (Umweltschutz, Sonn- und
Feiertagsfahrverbot). Als Feiertage gelten nur die in dieser
Rechtsvorschrift ausdrücklich aufgeführten Tage.
Thüringen hat keine Änderung der StVO zur Aufnahme des
Weltkindertages am 20. September als Feiertag beantragt.
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t können
somit am 20. September geführt werden.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeidirektion
Pressestelle
Telefon: 0361 662 3025
E-Mail: pressestelle.lpd(at)polizei-thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 17.09.2019 - 14:39 Uhr
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