Ladendieb auf frischer Tat betroffen und am Folgetag verurteilt
(ots) - Braunschweig, Petritor-West 16.09.2019, 17.12
Uhr
Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Werkzeugs beobachtet. Weil er
in Deutschland lediglich über einen sogenannten gelockerten Wohnsitz
verfügt, wurde er zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens
festgenommen und durch das Amtsgericht zu einer Geldstrafe
verurteilt.
Am späten Montagnachmittag beobachtete der Mitarbeiter eines
Baumarkts einen 35-jährigen Mann, wie er mit der Ersatzklinge eines
Teppichmessers die Verpackung eines Laserentfernungsmessers öffnete.
Die Ware verstaute er in seiner Hosentasche, während er die
Umverpackung in einem anderen Regal verschwinden ließ.
Nachdem der Zeuge den Handwerker hinter dem Ausgang des Marktes
angesprochen und die Polizei verständigt hatte, räumte der 35-jährige
den Diebstahl ein.
Weil die Polizei in den Hosentaschen des Mannes zudem noch
Betäubungsmittel auffand, wurde nicht nur ein Strafverfahren wegen
Diebstahls mit Waffen, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde wegen des
Diebstahls ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, sodass der Mann
bereits am Dienstag durch das Amtsgericht Braunschweig zu einer
Geldstrafe verurteilt werden konnte.
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Datum: 17.09.2019 - 14:46 Uhr
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