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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen zu Bewährungsstrafe

ID: 2210496

(ots) -
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen zu
Bewährungsstrafe

Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Kiel führten zur Verurteilung des Inhabers eines
Transportunternehmens zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie
zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro.

Dem Beschuldigten konnte die Hinterziehung von
Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 398.000 Euro sowie
Lohnsteuerkürzungen von 56.000 Euro nachgewiesen werden. Der hohe
Schaden kam dadurch zustande, dass der Unternehmer seinen
Arbeitnehmern zusätzlich zu dem sozialversicherungsrechtlich
angemeldeten Stundenlohn Schwarzlohn für nicht angemeldete
"Überstunden" bar auszahlte.

Den Ermittlungsbeamten gelang es im Rahmen der
Vermögensabschöpfung an die 60.000 Euro aus dem Privatvermögen des
Beschuldigten sowie über 150.000 Euro aus dem Vermögen seiner Firma
zu sichern.

Zusatzinformation: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
schaden uns allen. Damit legale Beschäftigungsverhältnisse
eingegangen werden können und nicht "schwarz gearbeitet wird",
sollten einige Bestimmungen beachtet werden. Weitere Informationen
sind auf www.zoll.de zu finden."




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Pressesprecher
Claus-Peter Minkwitz
Telefon: 0431-20083-1110
E-Mail: presse.hza-kiel(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 18.09.2019 - 10:25 Uhr
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