Unfallflucht trotz Aufforderung zu warten
(ots) - Ein Vater meldet sich nach einem Verkehrsunfall
seiner Tochter bei der Polizei. Die Polizei bittet den Mann gemeinsam
mit der Tochter an Unfallort zu warten. Als der Streifenwagen
eintrifft sind die Unfallbeteiligten nicht mehr vor Ort. Die Polizei
ermittelt jetzt wegen einer Verkehrsunfallflucht. Am Montag gegen
15.50 Uhr war die 19-jährige Olsbergerin mit ihrem Auto auf der
Landstraße 776 von Bestwig in Richtung Heringhausen unterwegs. Auf
der regennassen Straße kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und
krachte gegen die Leitplanke. Zeugen kümmerten sich um die
unverletzte Frau und informierten die Polizei. Die Fahrerin rief
ihren Vater an. Dieser kam zur Unfallstelle und meldete sich
ebenfalls bei der Polizei. Er erklärte, mit seiner Tochter nach Hause
fahren zu wollen. Er wurde darauf hingewiesen, bis zum Eintreffen der
Polizei mit seiner Tochter am Unfallort zu warten. Als der
Streifenwagen an der Landstraße eintraf, war der Vater mit der
Fahrerin und dem Unfallauto nicht mehr vor Ort. Lediglich der Zeuge
wartete auf die Polizei. An der Schutzplanke stellten die Beamten
eine Beschädigung fest. Die weitere Unfallaufnahme erfolgte
anschließend an der Halteranschrift der Familie.
Unfallflucht ist unfair! Wer vom Unfallort flüchtet begeht eine
Straftat, für die neben einer hohen Geldstrafe und
Führerscheinentzug, in besonders schweren Fällen sogar eine
Gefängnisstrafe droht. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz
seiner Autoversicherung verlieren und von seiner Versicherung an der
Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden.
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Datum: 18.09.2019 - 11:07 Uhr
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