Borken - Fahrt mit E-Roller beendet
(ots) - Weder zugelassen noch versichert war der
Elektroroller, mit dem ein junger Mann am Mittwoch in Borken-Gemen
unterwegs war. Polizeibeamte hatten den 18-Jährigen gegen 07.30 Uhr
auf der Neumühlenallee kontrolliert - er befuhr dort den in seiner
Richtung links liegenden Geh- und Radweg in Richtung Pelzerstraße.
Zudem war der Velener nicht allein mit dem Roller gefahren: Ein
Gleichaltriger hatte sich darauf mitnehmen lassen. Es ist allerdings
nicht gestattet, Personen mit einem Elektrokleinstfahrzeug zu
befördern.
Die Beamten fertigten eine Strafanzeige - auf eine Weiterfahrt
musste der 18-Jährige verzichten. Sein E-Scooter ist wegen seiner
Betriebsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h grundsätzlich nicht für
den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wer diese Folgen
vermeiden möchte, sollte sich vor dem Kauf oder Gebrauch eines
E-Scooter genau informieren - z.B. hier: www.polizei.nrw/e-scooter.
Elektro-Scooter oder auch Elektroroller oder E-Roller gehören zur
verhältnismäßig jungen Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Wie sie
ausgestattet sein müssen, welche Voraussetzungen für das Fahren damit
zu erfüllen sind und welche Regeln dafür gelten, führt im Einzelnen
die entsprechende Verordnung auf. Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz hat diese auch im Internet veröffentlicht:
www.gesetze-im-internet.de/ekfv/.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/
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Datum: 18.09.2019 - 14:38 Uhr
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