67-jährige Bewohnerin vernehmungsfähig - Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl
(ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung "Nach Explosion in
Wohnhaus "Am Max-Klemens-Kanal" - Bewohnerinnen schwer und drei
Polizisten leicht verletzt" (ots vom 18.09.2019, 13:35 Uhr)
Nach der Explosion in einem Wohnhaus "Am Max-Klemens-Kanal" am
Mittwochmorgen (18.09., 09:23) konnte die 67-jährige Bewohnerin
gestern (18.9.) im Krankenhaus vernommen werden.
"In ihrer Vernehmung gab die 67-Jährige an, dass sie gemeinsam mit
der 38-Jährigen die Explosion geplant und herbeigeführt habe",
erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Sie seien aber davon
ausgegangen, dass Unbeteiligte nicht zu Schaden kommen." Die
38-jährige Bewohnerin des Hauses befindet sich weiterhin in einer
Spezialklinik. Sie ist nicht vernehmungsfähig. Der Brandort ist
beschlagnahmt und wird heute (19.9.) durch Experten der Polizei
untersucht.
"Das Gebäude ist so stark beschädigt, dass eine Einsturzgefahr
besteht", erklärte der Leiter der Mordkommission
Kriminalhauptkommissar Joachim Poll. "Das macht die Suche nach Spuren
besonders kompliziert."
Die Staatsanwaltschaft Münster wird heute beim Amtsgericht den
Erlass eines Haftbefehls wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit versuchter Todesfolge
beantragen.
Die Ermittlungen dauern an.
Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter
der Telefonnummer 0251 494-2415
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Angela Lüttmann
Telefon: 0251 - 275 1010
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Datum: 19.09.2019 - 08:46 Uhr
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