Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung/Täterin nicht ermittelt
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(ots) - Unsere Öffentlichkeitsfahndung vom 1. März
2019, 14.05 Uhr, nach einer Diebin nehmen wir hiermit zurück. Die
weiteren Ermittlungen verliefen ergebnislos. Es gingen bei der
Polizei keine Hinweise ein. Die unbekannte Tatverdächtige konnte
nicht identifiziert werden. Alle Medien, die die Fahndung
elektronisch veröffentlicht haben, werden gebeten, das entsprechende
Foto zu löschen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Yvonne Shirazi Adl
Telefon: 0209/365-2014
E-Mail: Yvonne.ShiraziAdl(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 19.09.2019 - 10:15 Uhr
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