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Mann kauft Handy per Internet und erhält Paket mit leerer Glasflasche: Polizei warnt vor Warenbetrug

ID: 2211354

(ots) - Kassel/ Nordhessen:

Einem bislang unbekannten Betrüger saß kürzlich ein 18-jähriger
Mann aus Kassel auf, der im Internet über eine Plattform ein Handy
kaufte. Als das Paket des vermeintlichen Verkäufers bei ihm ankam,
musste er zu seinem Leidwesen feststellen, dass sich darin anstelle
des erwarteten Handys lediglich eine leere Glasflasche befand. Leider
nur einer von vielen Fällen in Nordhessen. Da Warenbetrug über das
Internet häufig stattfindet und auch tagtäglich in unserer Region zur
Anzeige gebracht wird, gibt die Polizei Tipps, wie man sich davor
schützen kann.

Der 18-Jährige kaufte, wie er bei seiner Anzeigenerstattung beim
Kriminaldauerdienst der Kasseler Polizei mitteilte, ein Handy über
die Internetplattform "Ebay Kleinanzeigen". Den vereinbarten
Kaufpreis von 290 Euro überwies er auf das angegebene Konto des
vermeintlichen Verkäufers. Nachdem anstelle des Handys die leere
Glasflasche eintraf, entschloss sich das Opfer, zur Polizei zu gehen,
um Anzeige zu erstatten. Die weiteren Ermittlungen zum Absender der
Flasche führen nun die Beamten des für Betrugsdelikte zuständigen
Kommissariats 23/24 der Kasseler Kriminalpolizei.

In Nordhessen im Jahr 2018 2.428 Fälle

Im Jahr 2017 wurden im Polizeipräsidium Nordhessen insgesamt 2.656
Fälle von Warenbetrug und Warenkreditbetrug bekannt, im Jahr 2018
waren es 2.428 Fälle. Die Aufklärungsquote ist in diesen Fällen
relativ hoch: Im Jahr 2018 konnten in 74,6 Prozent der Fälle
Tatverdächtige ermittelt werden.

Häufig handelt es sich um Betrugsmaschen, bei denen über
Internetplattformen wie Kleinanzeigenportalen Waren gekauft und nach
Überweisung des Geldes nicht geliefert werden. Oftmals geben die
vermeintlichen Verkäufer auch an, sie hätten ein Paket aufgegeben
oder sie reagieren gar nicht mehr auf Kontaktversuche der Betrogenen.





Tipps der Polizei

Damit Sie kein Opfer eines Warenbetrugs über das Internet werden,
rät die Polizei:

-Vorsicht bei besonders günstigen Schnäppchen. Niemand hat Geld
zu verschenken. Möglicherweise soll ein Lockangebot Sie veranlassen,
sensible Daten zu übermitteln oder direkt Geld zu überweisen -
Informieren Sie sich über den Verkäufer. Bewertungsprofile können
hierbei hilfreich sein. Seien Sie wachsam, wenn der Verkäufer bereits
mehrere negative Bewertungen erhalten hat oder das Profil erst
kürzlich erstellt wurde. - Leisten Sie keine Zahlungen per Vorkasse
oder mit Kreditkarte bei Ihnen unbekannten Anbietern. Bevorzugen Sie
Plattformen, die Ihnen abgesicherte Zahlungssysteme mit Käuferschutz
zur Verfügung stellen oder bestellen Sie per Rechnung. Nutzen sie
keinesfalls einen Bargeld- Transferservice. -Entscheiden Sie sich
für einen sicheren Versand. Bei diesem können Sie im Falle des
Abhandenkommens der Ware eine Entschädigung geltend machen. Bei
Käufen von privaten Anbietern liegt das Versandrisiko immer bei dem
Käufer. -Schalten Sie die Polizei ein, wenn Sie vermuten, Opfer
einer Straftat geworden zu sein. Speichern Sie den relevanten
digitalen Schriftverkehr ab und fertigen Sie Screenshots von der
jeweiligen Seite im Internet. -Machen Sie, sofern dies möglich ist,
geleistete Zahlungen rückgängig.

Ulrike Schaake Pressestelle Tel. 0561 - 910 1021 E-Mail:
poea.ppnh(at)polizei.hessen.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 19.09.2019 - 12:39 Uhr
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