Folgemeldung zu "Einsatz wegen des Verdachts der Drogenkriminalität - Durchsuchungen in Rheinfelden" - weitere Durchsuchungsmaßnahmen
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Freiburg - Zweigstelle Lörrach und des
Polizeipräsidiums Freiburg:
Am Mittwoch, den 18.09.2019, fanden im Rahmen eines umfangreichen
Ermittlungsverfahrens weitere Durchsuchungsmaßnahmen statt.
Durchsucht wurden insgesamt 12 Wohnungen und Geschäftsräume in
Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen, Lörrach und Bad Säckingen. Diese
Maßnahme galt zehn tatverdächtigen Männern im Alter von 19 bis 32
Jahren, die im Verdacht stehen, als Zwischenhändler der bereits in
diesem Verfahren inhaftierten Personen aufgetreten zu sein oder mit
Marihuana zu handeln. Bei den Durchsuchungen wurden geringe Mengen
von Amphetamin, Marihuana, Ecstasy und verbotene Gegenstände im Sinne
des Waffengesetzes beschlagnahmt. Nach Beendigung der
strafprozessualen Maßnahmen befinden sich alle Tatverdächtigen wieder
auf freiem Fuß. Neben örtlichen Einsatzkräften der Schutz- und
Kriminalpolizei war auch ein Sondereinsatzkommando und eine Einheit
des Polizeipräsidiums Einsatz am Einsatz beteiligt.
Medienrückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Mathias Albicker
Telefon: 07741 / 8316 - 201
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.09.2019 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2211442
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Folgemeldung zu "Einsatz wegen des Verdachts der Drogenkriminalität - Durchsuchungen in Rheinfelden" - weitere Durchsuchungsmaßnahmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).