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Festnahme bei Kontrolle im China Restaurant;

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

ID: 2211725

(ots) -
Am 18. September 2019 überprüften Beamte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund die in einem chinesischen
Restaurant in Gelsenkirchen tätigen Personen.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein
chinesischer Staatsangehöriger, der als Küchenhilfe beschäftigt
wurde. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen
chinesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung
einer Tätigkeit berechtigt.

Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte
der Arbeitnehmer jedoch nicht und versuchte vor der Kontrolle zu
fliehen.

Die Zöllner nahmen den 31-jährigen Mann vorläufig fest. Weitere
Ermittlungen ergaben, dass er bereits durch die zuständige
Ausländerbehörde zur Festnahme ausgeschrieben war.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des
illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die
zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der
Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von
Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 20.09.2019 - 07:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gelsenkirchen



Kategorie:

Polizeimeldungen



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