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Bundespolizei nimmt 6 Männer in Gewahrsam

ID: 2211970

(ots) - Am Donnerstag (19. September 2019) und Freitag
(20. September 2019) wurden auf der BAB 4 bei Görlitz drei
Staatsangehörige aus der Ukraine, ein Mann aus Indien (38), ein Mann
aus Ghana (30) und ein weiterer Mann aus Georgien (31) von der
Bundespolizei in Gewahrsam genommen.

In fast allen Fällen lautet der Vorwurf gleich: Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz!

Für drei ukrainische Männer (32, 34 u. 41) war die Reise ins
Bundesgebiet bereits mit der Kontrolle beendet, hier ergab sich der
Verdacht der Schwarzarbeit. Demnach wollten zwei der Männer nach
Paris reisen, um dort ohne Genehmigung als Trockenbauer zu arbeiten.
Auch der dritte Ukrainer (32) konnte keine Genehmigung für eine
legale Arbeitsaufnahme vorweisen, er hatte den Plan in München auf
einer Baustelle anzuheuern.

Den Ukrainern wurde das Reiserecht aberkannt und ein
Einreiseverbot bis September 2021 gegen sie angeordnet. Inzwischen
erfolgte die Zurückschiebung der Männer in die Republik Polen.

Den 38-Jährigen aus Indien und den 30-Jährigen aus Ghana nahmen
die Beamten ebenfalls auf der BAB 4 fest. Der 38-jährige hatte die
Absicht nach Warschau zu reisen, der 30-Jährige gab an, nach Breslau
zu wollen. Während der Inder mit gültigen Pass ohne notwendigen
Aufenthaltstitel unterwegs war, führte der aus Ghana stammende Mann
neben seinem gültigen Reisepass zumindest eine seit Juni 2019
abgelaufene polnische Aufenthaltsgestattung mit sich. Hier ergab eine
Anfrage bei den polnischen Behörden, dass über eine beantragte
Verlängerung der Aufenthaltsgestattung noch nicht beschieden wurde.

Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen folgten im Anschluss durch die
Ausländerbehörde Görlitz

Den Höhepunkt stellte die Festnahme eines 31- jährigen Georgiers
dar. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass die




Staatsanwaltschaft Lüneburg nach ihm fahndete.

Der als Insasse eines Reisebusses festgestellte Mann war durch das
Amtsgericht Lüneburg wegen gemeinschaftlichen Diebstahl zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 114 Tagen oder Zahlung von aufgerundet 1300
Euro verurteilt worden. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen
konnte endete seine Reise folglich in der nächstgelegenen
Justizvollzugsanstalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 20.09.2019 - 11:29 Uhr
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