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Betrügerisches Ehepaar entlarvt

ID: 2212258

(ots) -
In langwieriger Ermittlungsarbeit überführten die Kriminalisten
des KK 21 in Oberhausen ein betrügerisches Ehepaar. Dabei ging es
zunächst lediglich um einen anonymen Brief, den Verdacht der
Urkundenfälschung und sehr viel Geld. Als sie ihre Arbeit aufnahmen,
erahnten sie noch nicht die Ausmaße des Falls.

Alles begann mit einem anonymen Brief, der im April 2017 in den
Hausbriefkasten des Jobcenters Oberhausen und in den Briefkasten der
Gesamtschule Osterfeld eingeworfen wurde. Der Vorwurf, der im Raum
stand: schwerer Betrug und Urkundenfälschung in mehreren Hundert
Fällen gegen die Betreiber einer Lernwerkstatt (Nachhilfe) in
Oberhausen.

Die Leitung des Jobcenters erstattete daraufhin Anzeige bei der
Polizei. Zeitgleich ging auch die Anzeige des Schulleiters der
Gesamtschule wegen Urkundenfälschung bei der Polizei ein. Im Laufe
der Ermittlungen, die im Mai begannen und aufgrund des Umfangs erst
im November 2017 abgeschlossen werden konnten, fanden die Ermittler
heraus, wie die Betreiber der Nachhilfe Anträge durch
widerrechtliches Hinzufügen weiterer Fächer regelmäßig und
systematisch manipulierte und dadurch die Kosten für die staatlichen
Stellen, insbesondere des Jobcenters Oberhausen, erheblich in die
Höhe trieb.

Fälschungen im großen Stil

Dabei nutzten die 73-jährige Frau und ihr 75-jähriger Ehemann
unterschiedliche Vorgehensweisen, um illegal an das Geld zu kommen.
Seit dem Jahr 2012 bis April 2017 fälschten sie Anträge auf
Lern-förderung, die vom Jobcenter für Schüler bezahlt werden, deren
Familien Sozialleistungen beziehen. Zahlungsvoraussetzung ist auch,
dass die jeweilige Schule diesen Bedarf für Nachhilfemaß-nahmen
bestätigt. Das Ehepaar fälschte deshalb sowohl Lehrerunterschriften
als auch Schulstempel, um sich zum Nachteil des Jobcenters Oberhausen




zu bereichern. Durch 163 Totalfälschungen von Anträgen auf
Lernförderung und weiterhin dadurch, dass sie zahlreichen Fällen
nachträglich und unzutreffend das Fach "Englisch" hinzufügten,
erlangten sie rechtswidrig eine Summe von 252.335,50 Euro. Die
Familien der Kinder ahnten hiervon nichts.

Die Summen wurden immer höher

Eine weitere Masche des betrügerischen Pärchens war es, auf
bereits genehmigten Anträgen nachträglich noch weitere Fächer
hinzuzufügen, in denen Kinder angeblich Nachhilfe bräuchten. Die
Familien der Kinder ahnten hiervon ebenfalls nichts, denn die
73-jährige übergab die Anträge persönlich dem Jobcenter Oberhausen.
Auffällig ist die Steigerung der Zahlungen, obwohl die Schü-lerzahlen
und die Anzahl der Nachhilfelehrer laut Zeugenaussagen in der Zeit
von 2013 bis 2017 annähernd konstant blieb. Erhielt die Lernwerkstatt
im Jahr 2013 noch ca. 94.000 Euro, so waren es im Jahr 2014 schon ca.
162.000 Euro, im Jahr 2015 sogar circa 210.000 Euro und im Jahr 2016
circa 217.000 Euro.

460 Anträge waren gefälscht

Das nun verurteilte Ehepaar war im Besitz von mindestens fünf
Stempeln, die für die Urkundenfälschungen auf Lernförderanträgen
verwendet wurden. Zur Berechnung eines Gesamtschadens wurden alle dem
Jobcenter Oberhausen vorliegenden Anträge auf Lernförderung
angefordert, die im tatrelevanten Zeitraum dort eingereicht wurden.
Für jeden einzelnen Nachhilfeschüler wurde von den Kriminalisten eine
Fallakte erstellt, in welcher die Anträge auf Fälschungsmerkmale
untersucht wurden. Das Ergebnis war eindeutig. Von 158 berechneten
Nachhilfeschülern wurden 460 Anträge gefälscht. Die Gesamtsumme der
unrechtmäßig vom Jobcenter erhaltenen Beträge belief sich auf 438.020
Euro. Tatsächlich wurden bei der Durchsuchungsmaßnahme gegen die
Beschuldigten 450.000 Euro Bargeld gefunden und sichergestellt.

Einkommensverkürzung auf Kosten der Lehrer

Ein weiterer Vorwurf, dem sich das Ehepaar in der Verhandlung
stellen musste, war die Einkommensverkürzung durch Angabe von
überhöhten Betriebsausgaben. Die von den beschuldigten Eheleuten
verbuchten "Honorarzahlungen" an die Nachhilfelehrer stimmen
offensichtlich nicht mit den tatsächlich an die Nachhilfelehrer
ausgezahlten Beträgen überein. Sämtliche Zeugen, die als
Nachhilfelehrer für das Ehepaar arbeiteten, gaben an, dass die ihnen
vorgelegten Honorarquittungen entweder nicht von ihnen unterschrieben
waren oder blanko unterschrieben und der Betrag offenbar nachträglich
und zu hoch beziffert, ergänzt worden war.

Geständnisse abgelegt

Die Angeklagten haben vor dem Amtsgericht Oberhausen in allen
Anklagevorwürfen ein Geständnis abgelegt. Beide sind nicht
vorbestraft. Das Urteil für die Ehefrau lautete auf eine
Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Ehemann erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die
ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das sichergestellte
Geld, das die Beamten bei der Durchsuchung gefunden haben, wird im
Rahmen der Vermögensabschöpfung in Höhe der Schadenssumme dem
Jobcenter Oberhausen zugeführt.




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Datum: 20.09.2019 - 14:01 Uhr
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