Anmelder einer rechtsextremen Demonstration unterliegt vor Verwaltungsgericht
(ots) - Lfd. Nr.: 1089
Der Anmelder einer rechtsextremen Demonstration am heutigen
Freitag (20.9.) in der Dortmunder Nordstadt darf auf Versammlungen
fortan nicht mehr Parolen wie "Dortmund-Dorstfeld Nazi-Kiez" und
"National befreite Zone" nutzen. Inhaltlich gleichbedeutende
Umformulierungen sind ebenso untersagt wie die Parole "Nationalen
Sozialismus erkämpfen - uns eine Zukunft."
Zu sehen waren die Parolen bei einer Versammlung in der Dortmunder
Nordstadt am 13. September 2019. Dagegen war die Polizei noch im
Einsatz vorgegangen. Ein Verbot dieser Parolen hat die Polizei in
einen inzwischen mehr als 30 Seiten starken Auflagenbescheid
aufgenommen. Dagegen klagte ein Dortmunder Neonazi.
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat diese Klage abgewiesen
und damit die juristische Einschätzung der Dortmunder Polizei
bestätigt. Die Polizei wird auch am heutigen Freitag Parolen und
Banner genau überprüfen und bei Verstößen gegen Auflagen konsequent
einschreiten.
Polizeipräsident Gregor Lange: "Wir lassen es nicht zu, dass ein
lebenswerter Stadtteil wie Dorstfeld von Rechtsextremisten
gebrandmarkt wird. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist dabei
sehr hilfreich."
Rechtsextremisten wollen heute ab 19.30 Uhr in der Nordstadt
demonstrieren. Die Polizei hat bereits eine verkürzte Route
durchgestzt. Siehe auch:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4380585
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: Peter.Bandermann(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/
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Datum: 20.09.2019 - 14:52 Uhr
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