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Verlust des freien Reisens - Tschechischer Staatsbürger darf nicht nach Deutschland einreisen

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(ots) - Am Samstag, dem 21.09.2019 gegen 18.50 Uhr
kontrollierten Bundespolizisten im Zug von Prag nach Dresden einen
tschechischen Staatsangehörigen. Zuvor hatte sich der 33-jährige in
der Zugtoilette eingesperrt und selbstverletzt. In seinem Besitz
befand sich ein Rucksack aus dem ein Baseballschläger herausragte.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest,
dass gegen den Mann ein Haftbefehl bestand. Wegen diverser Straftaten
u.a. schweren Raubes wurde dem tschechischen Staatsbürger die
Freizügigkeit aberkannt und er darf bis September 2026 nicht nach
Deutschland einreisen. Bei seiner Festnahme wehrte er sich und
versuchte die Polizisten mit einem Kopfstoß zu treffen. In der
Bahnhofwache angekommen war er äußerst verhaltensauffällig und
versuchte sich fortgesetzt selbst zu verletzen, so dass ein Notarzt
verständigt werden musste. Bei der Durchsuchung fanden die
Bundespolizisten noch ein Küchenmesser mit 13 cm Klingenlänge im
Reisegepäck, laut eigener Aussage benötige er dieses um sich zu
verteidigen. Ein gültiges Zugticket besaß der 33-jährige ebenfalls
nicht. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen Verstoßes gegen
das Freizügigkeitsgesetz, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte,
Erschleichen von Leistungen und Sachbeschädigung ein. Im Rahmen eines
Beschleunigten Verfahrens wird gegen den tschechischen Staatsbürger
im Laufe dieser Woche die Verhandlung geführt.




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Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 23.09.2019 - 14:16 Uhr
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