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Hauptzollamt Duisburg - Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe

ID: 2214133

(ots) -
Als Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung führten über 50
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 18.09.2019 im
gesamten Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Duisburg Kontrollen
durch. Schwerpunktmäßig kontrollierten die Beamtinnen und Beamten
über 80 Arbeitgeber im Bereich des Transport-, Speditions- und
Logistikgewerbes.

In den Kreisen Wesel und Kleve, sowie in den Städten Oberhausen,
Mülheim, Essen und Duisburg erfolgte die Prüfung an verschiedenen
Kontrollpunkten oder bei Unternehmen. Die angetroffenen Personen
wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten befragt.
Ziel der Kontrolle war es, Verstöße im Bereich des Mindestlohns, der
Meldung zur Sozialversicherung, der illegalen Ausländerbeschäftigung
und des Sozialleistungsbetrugs festzustellen.

Die Kontrollteams machten während der Schwerpunktprüfung nach den
ersten Auswertungen im Wesentlichen folgende Feststellungen: In zehn
Fällen muss die Höhe des Arbeitsentgelts geklärt werden, da für
Arbeitnehmer mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,19
Euro pro Arbeitsstunde zu zahlen ist. In drei Fällen müssen die
Beamtinnen und Beamten prüfen, ob die Meldungen zur
Sozialversicherung erstellt und die Beiträge zur Sozialversicherung
gezahlt wurden. Des Weiteren laufen in zwei Fällen die Prüfungen, ob
Arbeitnehmer neben der Beschäftigung Sozialleistungen zu Recht bzw.
zu Unrecht erhalten. In diesen Fällen schließen sich weitere
Prüfungen an. Die Angaben der Arbeitnehmer während der
Personenbefragungen werden mit den gemeldeten Daten der Arbeitgeber
abgeglichen.

Bei der Kontrolle wurden die Zöllnerinnen und Zöllner durch
Einsatzkräfte der Landespolizei unterstützt. Die Polizeikräfte der
Autobahnpolizei und der Verkehrsdienste legten den Schwerpunkt auf




die Kontrolle der Fahrzeugpapiere, der Verkehrssicherheit und der
Ladungssicherung.

Durch die vor Ort anwesenden Beamten konnte einem LKW-Fahrer
schnell geholfen werden. Ein Autoreifen des LKWs platze auf der
Autobahn und der Fahrer kam auf dem Seitenstreifen der Autobahn zum
Stehen. Um den Verkehr nicht weiter zu behindern und einen möglichen
Stau auf der Autobahn A 3 zu vermeiden, entschieden sich die Beamten,
auch zur Sicherheit des Fahrers, den Verkehr auf einer Zufahrt zur
Autobahn kurzzeitig zu drosseln. Der Fahrer konnte den LKW auf einem
sicheren Platz abstellen und dort auf Hilfe warten.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 24.09.2019 - 08:20 Uhr
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