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Reisezeit ist für den Zoll Aufgriffszeit



Bemerkenswerte Bilanz der Kontrolleinheit-Verkehrswege München des Hauptzollamtes Rosenheim für die beiden Hauptreisemonate Juli und August.

ID: 2214140

(ots) -
Vier Tage lang führten die Zollbeamten verstärkt Kontrollen des
Rückreiseverkehrs durch. Dabei wurden insgesamt 44 Pkws mit 175
Personen hinsichtlich nicht ordnungsgemäß versteuerter oder
verbotener Waren kontrollliert. Als Ergebnis dieser Kontrollen waren
alleine 14 Strafverfahren wegen der Nichtanmeldung von Goldschmuck
aus der Türkei mit einem Zollwert von insgesamt fast 55.000 EUR
einzuleiten. Hierbei wurden Steuern von mehr als 12.000 EUR und
Sicherheitsleistungen für die zu erwartenden Strafen und Kosten in
Höhe von insgesamt 3.600 EUR erhoben. Größter Einzelaufgriff war
Goldschmuck mit einem Zollwert von fast 12.000 Euro und zu zahlenden
Abgaben in Höhe von 2.500 EUR. Eine Beschuldigte versuchte durch das
Vortäuschen eines medizinischen Notfalles den Abbruch der
Zollkontrolle herbeizuführen um den zu erwartenden Folgen zu
entgehen. Die daraufhin sofort hinzugezogenen Sanitäter konnten
jedoch bei der Frau keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen
feststellen, so dass die Kontrolle ordnungsgemäß weitergeführt werden
konnte.

Weitere "Reisemitbringsel" waren unter anderem mehrere
Elektroschocker, zwei Schlagringe und Pfefferspray, die nach dem
Waffengesetz in Deutschland verboten sind. Auch hier leiteten die
Zöllner gegen die drei Reisenden ein Strafverfahren ein.

Insgesamt wurden hierfür 900 EUR an Sicherheitsleistungen von den
Zollbeamten an Ort und Stelle kassiert.

Auch das klassische Schmuggelgut, die unversteuerten Zigaretten,
konnten die Beamten wieder feststellen. In drei Fällen wurden
insgesamt 4.200 Stück Zigaretten sichergestellt und Abgaben in Höhe
von über 1.000 EUR erhoben.

Zusatzinformation: Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten gelten
bestimmte Reisefreimengen bzw. Wertgrenzen. Unterschieden wird beim
Warenwert, ob die Einreise über den Landweg oder im Schiffs-oder




Flugverkehr stattfindet. So liegt die Wertgrenze für steuerfreie
Waren, die auf dem Landweg eingeführt werden bei 300 Euro, jedoch im
Schiffs- oder Flugverkehr bei 430 Euro. Weitere Informationen zu
Reisefreimengen und Grenzen finden sie unter www.zoll.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 24.09.2019 - 08:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rosenheim, München



Kategorie:

Polizeimeldungen



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