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Unerlaubte trinationale Fahrgemeinschaft mit Folgen

ID: 2214296

(ots) -
m frühen Sonntagmorgen (22. September) hat die Bundespolizei am
Grenztunnel eine Fahrgemeinschaft auflösen müssen. Der ukrainische
Fahrzeuglenker hatte seine Fahrt über eine Mitfahrplattform im
Internet angeboten. Seine beiden Mitfahrer, ein Pakistaner und ein
Aserbaidschaner, verfügten jedoch nicht über entsprechende
Ausweisdokumente für die Einreise nach Deutschland.

In der Kontrollstelle an der BAB 7 überprüften Kemptener
Bundespolizisten die drei Insassen eines in Italien zugelassenen Pkw.
Der ukrainische Fahrer war im Besitz gültiger Dokumente. Der
pakistanische Insasse, der bereits 2015 erstmals ins Bundesgebiet
einreiste, wies sich mit einer deutschen Duldung aus, welche nicht
zum Grenzübertritt berechtigt. Der 24-Jährige war neben Deutschland
bereits in Ungarn, Griechenland, Italien und Österreich als
Asylbewerber registriert. Die Beamten konnten im Fall des
Aserbaidschaners ermitteln, dass der Ausweislose, der bereits 2018 in
Deutschland registriert worden war, im Besitz eines gültigen
Reisepasses ist. Einen Aufenthaltstitel besitzt der Mann jedoch nicht
mehr.

Die Bundespolizisten zeigten die Fahrgemeinschaft wegen des
Verdachts des Einschleusens von Ausländern beziehungsweise der
versuchten unerlaubten Einreise an. Dem Ukrainer verweigerten die
Beamten die Einreise nach Deutschland. Der Pakistaner muss zunächst
bei seiner zuständigen Ausländerbehörde vorstellig werden.

Für den aserbaidschanischen Beschuldigten ging es am
Montagnachmittag (23. September) nach der Richtervorführung in
Zurückweisungshaft. Sobald der Reisepass des 37-Jährigen vorliegt,
der aus Berlin übersandt wird, muss der mutmaßlich Geschleuste den
Flug in sein Heimatland antreten.




Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten




Eicher Straße 3 | 87435 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 24.09.2019 - 10:53 Uhr
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