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Bilanz der Schwerpunktwoche Handy und Gurt in Schleswig-Holstein

ID: 2214340

(ots) - Im Rahmen der europaweiten TISPOL-Kontrollwoche vom
16.09.2019 bis 22.09.2019 führte die Landespolizei verstärkt
Verkehrskontrollen durch. Im Fokus der Kontrollen standen Verstöße
gegen die Gurtpflicht und Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer
(Ablenkung am Steuer).

Hier die Gesamtbilanz der Kontrollwoche:

- Insgesamt wurden 4440 Fahrzeuge kontrolliert,
- dabei wurden insgesamt 835 Gurtverstöße festgestellt, in 20
Fällen wurden Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert,
- in 624 Fällen waren Verkehrsteilnehmer durch die verbotene
Nutzung von Mobiltelefon etc. abgelenkt und müssen nun mit einem
Bußgeld rechnen,
- in 23 Fällen endete für die Fahrzeugführer die Fahrt, da sie
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Sie müssen nun mit
Bußgeld- bzw. Strafverfahren und einer längeren Zwangspause als
Autofahrer rechnen.

Die Landespolizei hat 2018 über 18.000 Verstöße gegen die
Gurtpflicht festgestellt. Mindestens sieben von 122 Verkehrstoten
waren 2018 als Fahrer oder Beifahrer nicht angegurtet. Die passiven
Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt,
Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren
und größtmöglichen Schutz der Insassen bieten. Sicherheitsgurte
retten Leben! Die Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob
ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht. Ein besonderes Augenmerk
gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern in
Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als Mitfahrer in
Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend hoch ist (2018:
536 verunglückte Kinder als Mitfahrer). Verstöße gegen die
Gurtpflicht werden mit 30 EUR Verwarnungsgeld geahndet, wer Kinder im
Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 EUR Bußgeld und einem
Punkt in Flensburg rechnen.





Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion war das Thema Ablenkung,
also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am
Steuer. 2017 telefonierten oder tippten 12.790 Fahrzeugführer während
der Fahrt, 2018 waren es schon 16.509. Auch in diesem Jahr zeigt sich
nach aktuellen Daten, dass die Kontrollen notwendig sind. In den
ersten sechs Monaten des Jahres 2019 wurden bereits 9.089 Verstöße
aufgedeckt. Allein bei sechs tödlichen Verkehrsunfällen im ersten
Halbjahr 2019 besteht der Verdacht, dass Ablenkung durch das Bedienen
eines Smartphones unfallursächlich war. Bei diesen Unfällen wurde zum
Beispiel festgestellt, dass zum Unfallzeitpunkt eine
WhatsApp-Nachricht geschrieben wurde oder die aktiven Smartphones bei
der Unfallaufnahme im Fahrerfußraum gefunden wurden. In einem Fall
wurde das Smartphone sogar im ausgelösten Fahrerairbag gefunden. Bei
einem Radunfall lag das klingelnde Handy neben dem tödlich
Verunglückten auf der Straße.




Rückfragen bitte an:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa(at)polizei.landsh.de

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Datum: 24.09.2019 - 11:00 Uhr
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