Erfolgreiche Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
(ots) - Am Mittwoch, dem 18.09.2019, führte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erneut eine bundesweite
Schwerpunktprüfung durch. Dieses Mal lag der Schwerpunkt im Bereich
des Speditions- und Transportgewerbes sowie dem damit verbundenen
Logistikgewerbe. Die FKS des Hauptzollamtes Karlsruhe war mit
insgesamt 126 Zöllnerinnen und Zöllnern im Einsatz. Unterstützt wurde
die Maßnahme auch von Kräften der Verkehrspolizei sowie den
Arbeitsschutzbehörden des Landes Baden-Württemberg.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen zu ihren Lohn- und Arbeitsbedingungen befragt.
Daneben wurden auch stichprobenweise die Aufzeichnungen der Lenk- und
Ruhezeiten der Berufskraftfahrer überprüft.
Eine vorläufige Bilanz dieser Schwerpunktprüfung für den örtlichen
Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Karlsruhe ergab
Beanstandungen in über 40 Fällen, weil möglicherweise der gesetzliche
Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde nicht gezahlt wird oder
Berufskraftfahrer als sogenannte Scheinselbständige eingesetzt
werden.
Begleitend bzw. im Nachgang zu der Schwerpunktprüfung, die
überwiegend in den frühen Morgen- bzw. späten Abendstunden stattfand,
wurden mehrere Geschäftsunterlagenprüfungen begonnen. Ziel ist es
hierbei, die Erkenntnisse, welche im Rahmen der Schwerpunktprüfung
gewonnen wurden, u.a. in den Lohnbuchhaltungen der Arbeitgeber zu
verifizieren.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Anette Hötzer
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 25.09.2019 - 08:00 Uhr
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