Zoll prüft das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe in Thüringen und Süd-westsachsen
(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung
führten in Thüringen und Südwestsachsen mehr als 150 Zöllnerinnen und
Zöllner am 18. September Kontrollen nach dem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Dabei prüften sie die
Arbeitsbedingungen von insgesamt 583 Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen (354 in Thüringen und 229 in Südwestsachsen) sowie
die Geschäftsunterlagen in 33 Firmen (4 in Thüringen und 29 in
Südwestsachen). In einem ersten Ergebnis erhielten die Kontrolleure
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt 69 Hinweise (59 in
Thüringen und 10 in Südwestsachsen) auf Unregelmäßigkeiten bei der
Zahlung des Mindestlohns, der Abführung von
Sozialversicherungsbeiträgen, zu Scheinselbständigkeit, illegaler
Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und zu Meldepflichtverstößen.
Davon wurden in 38 Fällen (34 in Thüringen und 4 in Südwestsachsen)
Anhaltspunkte zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgestellt
und in elf Fällen (alle in Thüringen) stießen die Beamten auf
Hinweise, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für
seine Beschäftigten nicht oder nicht in richtiger Höhe an die
Sozialkassen abgeführt hat.
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Datum: 25.09.2019 - 13:38 Uhr
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