Münchner Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
(ots) - Vergangene Woche beteiligte sich die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München zusammen mit
dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) an einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung, um das Speditions-, Transport- und damit
verbundenen Logistikgewerbe zu kontrollieren. Im Münchener
Verkehrsraum wurden in den Nacht- und frühen Morgenstunden 87
Unternehmen und 130 Beschäftigte geprüft. Ziel der Maßnahmen sind
unter anderem die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler
Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug sowie die Einhaltung der
vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten und des gesetzlichen
Mindestlohns von derzeit 9,19 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn
gilt auch für Beschäftigte, die von ihren im Ausland ansässigen
Arbeitgeber-/innen zur grenzüberschreitenden Erbringung von
Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.
"Es ergaben sich bislang 50 Verdachtsfälle, denen nun weiter
nachgegangen wird.", so David Baker-Price, Leiter der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts München.
Dabei geht es insbesondere um Straftaten des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen,
Mindestlohnunterschreitungen, Sozialleistungsbetrug, unberechtigten
Kindergeldbezug sowie Verstöße gegen die Gewerbeordnung und das
Arbeitszeitgesetz.
Hintergrund: Der Zoll trägt mit diesen Maßnahmen zu mehr Ordnung
und Fairness auf dem Arbeitsmarkt bei. Sozialversicherungsbeiträge
oder Steuern zu hinterziehen, Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen,
nicht den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen, rechtswidrig
Sozialleistungen zu beziehen ist kriminell. Es führt unter anderem zu
gravierenden Schäden bei der Sozialversicherung und den
Steuereinnahmen. Es werden rechtstreue Arbeitgeber/-innen und
Arbeitskräfte geschädigt, die die Ausfälle ausgleichen müssen. Die
Beschäftigten müssen meist unter schlechten Bedingungen arbeiten,
Arbeitsschutz und Mindestlohn werden nicht beachtet sowie
Sozialleistungsansprüche und Schutzrechte vermindert. Schließlich
wird der Wettbewerb beeinträchtigt: Gesetzestreue Unternehmen können
im Wettbewerb gegen die oft erheblich günstigere, illegal handelnde
Konkurrenz nicht bestehen und werden in ihrer Existenz bedroht. Das
verhindert die Schaffung neuer Stellen und vernichtet legale
Arbeitsplätze.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt München
Pressesprecherin
Daniela Huber
Telefon: 089/975-90717
E-Mail: presse.hza-muenchen(at)zoll.bund.de
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Datum: 26.09.2019 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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