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Zahl der Verfahren zu Menschenhandel und Ausbeutung angestiegen / BKA veröffentlicht Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2018

ID: 2216437

(ots) - 386 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des
Menschenhandels und der Ausbeutung mit insgesamt 503 polizeilich
erfassten Opfern - diese Zahlen veröffentlicht das Bundeskriminalamt
(BKA) heute mit dem Bundeslagebild "Menschenhandel und Ausbeutung
2018". Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen Anstieg
der Verfahrenszahlen um rund 14 Prozent (2017: 340 Verfahren) sowie
einen Rückgang der Opferzahlen um rund 25 Prozent (2017: 671 Opfer).

Die 430 Opfer der sexuellen Ausbeutung (2017: 489 Opfer) waren
überwiegend weiblich und stammen insbesondere aus Deutschland (79
Opfer, 18,4 %), Bulgarien (66 Opfer, 15,3 %), Rumänien (63 Opfer,
14,7 %) und Nigeria (61 Opfer, 14,2 %).

Die "Loverboy-Methode" spielt bei der Anwerbung für die
Prostitution weiterhin eine große Rolle. Dabei wird den Opfern eine
Liebesbeziehung vorgespielt, um sie emotional abhängig zu machen.
Jedes sechste Opfer wurde 2018 durch die Täter mit dieser Methode zur
Prostitution gebracht. Die gezielte Täuschung stellt neben der
Bedrohung und Anwendung von physischer und psychischer Gewalt
weiterhin ein häufig angewandtes Instrument für die Täter dar.

Im Bereich der Arbeitsausbeutung wurden im Jahr 2018 mit 21
polizeilich abgeschlossenen Ermittlungsverfahren (2017: 11 Verfahren)
fast doppelt so viele Verfahren wie im Vorjahr registriert.
Zurückzuführen sind diese auf eine höhere Sensibilität der
Strafverfolgungsbehörden, die unter anderem mit vermehrten
Kontrollaktionen einhergingen.

Stärkere Wirkung entfaltet nun auch die im Herbst 2016
durchgeführte Reform der strafrechtlichen Regelungen zu
Menschenhandel und Ausbeutung. So wurden 2018 sieben
Ermittlungsverfahren im Bereich der "Ausbeutung bei der Begehung von
Straftaten" (2017: kein Verfahren) und zwei Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der "Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei"




(2017: 2 Verfahren) geführt. Für den ebenfalls neuen Straftatbestand
"Menschenhandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme" gab es im
vergangenen Jahr keine polizeilich registrierten Fälle.

Von Menschenhandel sind in vielen Fällen auch Kinder und
Jugendliche betroffen. So waren 2018 172 Minderjährige Opfer von
Menschenhandel und Ausbeutung. Gegen die Ausbeutung junger Menschen
gehen der Bund und die Länder verstärkt gemeinsam vor: Unter der
Federführung des Bundeskriminalamtes startete 2018 das von der
Europäischen Kommission geförderte Projekt "THB Liberi", an dem auch
das Österreichische Bundeskriminalamt mitwirkt.

Ziel des auf drei Jahre angelegten Projekts, dessen Name sich aus
dem englischen Wort für Menschenhandel, "Trafficking Human Beings"
(THB), und dem lateinischen Wort für "Kinder" zusammensetzt, ist eine
nachhaltige Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und
Heranwachsenden. Um dies zu erreichen, soll unter anderem die
Informationslage in diesem speziellen Phänomenbereich verbessert und
die Kooperation der Polizeibehörden auf nationaler und
internationaler Ebene verstärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bundeslagebild unter
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Jahresberich
teUndLagebilder/Menschenhandel/menschenhandelBundeslagebild2018.html




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Datum: 27.09.2019 - 10:00 Uhr
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