63. Internationale Beleuchtungsaktion
Nordhessische Polizeiüberprüft Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen; KFZ-Betriebe bieten kostenlose Lichttests an
(ots) - Kassel/ Nordhessen:
Vom 1. bis 31. Oktober 2019 findet die 63. Internationale
KFZ-Beleuchtungsaktion statt. Während der Dauer der Aktion überprüfen
die Kfz-Werkstätten kostenlos lichttechnische Einrichtungen von
Kraftfahrzeugen. Im Hinblick auf die besondere Bedeutung einer
funktionierenden und richtig eingestellten Beleuchtung für die
Verkehrssicherheit achtet die nordhessische Polizei während der
Aktion verstärkt auf die Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge im
Straßenverkehr und überprüft deren Funktion und richtige Einstellung
bei Verkehrskontrollen.
Im Herbst ist am Morgen mit Frühnebel zu rechnen, die Blätter
fallen von den Bäumen, die Regentage nehmen zu und die Tage werden
immer kürzer. Diese Bedingungen beeinträchtigen den Straßenverkehr
und bergen Gefahrenquellen. Daher ist es in dieser Zeit besonders
wichtig, dass die Sicht eines jeden Fahrzeugführers bei solch
ungünstigen Witterungsbedingungen gewährleistet ist. Nicht zuletzt
sorgen dafür einwandfrei funktionierende technische Einrichtungen.
Damit sind neben den an den Fahrzeugen vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen auch intakte Scheibenwischerblätter für
eine freie Sicht aus dem Kraftfahrzeug gemeint.
Viele Verkehrsteilnehmer verkennen oftmals die Gefahren, die sich
aus einer nicht ordnungsgemäß eingestellten Beleuchtungseinrichtung
für sich selbst oder auch andere ergeben können. Neben einer
unzureichenden Ausleuchtung der Fahrbahn führen defekte oder falsch
eingestellte Scheinwerfer auch dazu, dass anderen Verkehrsteilnehmer
geblendet oder das eigene Fahrzeug gar nicht oder zu spät
wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führen solche Nachlässigkeiten
zu Unfällen, die mitunter schwere Folgen haben können. Der Pflicht
eines jeden Kraftfahrzeugführers, vor Antritt einer Fahrt sein
Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu überprüfen- dazu zählt auch die
Überprüfung der Beleuchtungseinrichtungen- wird leider oftmals nicht
nachgekommen.
Etwa jedes sechste Fahrzeug mit Mängeln
Während der Aktion im Oktober 2018 kontrollierten die
Polizeibeamten in Nordhessen insgesamt 3363 Fahrzeuge und stellten
bei etwa jedem sechsten Fahrzeug Mängel an den lichttechnischen
Einrichtungen fest. Dies bedeutete eine Verbesserung zum
Vergleichszeitraum 2017, in dem jedes vierte kontrollierte Fahrzeug
derartige Mängel aufwies. Auch die allgemeine Verkehrssicherheit
lassen die eingesetzten Polizisten nicht aus den Augen und
kontrollieren nicht nur hinsichtlich der vorgeschriebenen
Beleuchtung.
Wer während der Beleuchtungsaktion mit seinem Fahrzeug nicht
auffallen und eine damit verbundene Verwarnung vermeiden möchte,
sollte für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen
Verkehrsteilnehmer das kostenlose Angebot der Kfz-Betriebe nutzen.
Ulrike Schaake Pressestelle Tel. 0561 - 910 1021 E-Mail:
poea.ppnh(at)polizei.hessen.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle
Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de
Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.09.2019 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2216741
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KS
Stadt:
Kassel
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 63. Internationale Beleuchtungsaktion
Nordhessische Polizeiüberprüft Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen; KFZ-Betriebe bieten kostenlose Lichttests an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).