Hauptzollamt, Handwerkskammer, Polizeipräsidium und Landeshauptstadt Stuttgart geben bekannt:
Sogenannte "Barbershops" kontrolliert
(ots) - Beamte des Polizeipräsidiums
Stuttgart haben am Donnerstagnachmittag (26.09.2019) gemeinsam mit
Beschäftigten des Zolls, der Handwerkskammer und der Gewerbebehörde
zehn sogenannte "Barbershops" im Stadtgebiet kontrolliert und dabei
eine Vielzahl von Verstößen, insbesondere Schwarzarbeit im
zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterpflicht), festgestellt. Die
Einsatzkräfte kontrollierten zwischen 13.45 Uhr und 18.00 Uhr die
Geschäfte, von denen lediglich drei bei Handwerkskammer und
Gewerbebehörde offiziell als Friseurgeschäfte angemeldet sind. Die
kontrollierenden Kräfte stellten zudem sieben Verstöße gegen die
Gewerbeordnung durch Ausführen von Friseurtätigkeiten ohne
Gewerbeanmeldung und ohne Eintrag in die Handwerksrolle und damit
eine weniger bekannte Form der Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit
fest. Achtmal wurde gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Weiterhin
nahmen die Kräfte fünf Strafanzeigen wegen des Verdachts des
Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt und eine
Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung auf. Dreimal
wurde in den Betrieben gegen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs
verstoßen. In acht Geschäften führten die Beschäftigten entgegen den
Vorschriften keine Kassenaufzeichnungen. In einem Geschäft wurde bei
der Kontrolle die bereits vorher erlassene Betriebsuntersagung
offiziell ausgehändigt, in weiteren vier Fällen hat die
Gewerbebehörde die unerlaubte Friseurtätigkeit vorläufig untersagt.
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Datum: 27.09.2019 - 15:19 Uhr
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