Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(ots) -
Eine 55-jährige Frau aus Tauberbischofsheim erscheint bei hiesiger
Polizeiinspektion und gibt an, dass sie ihren Pkw, einen braunen
Dacia Duster, im Zeitraum vom 26.09.19 bis 28.09.19 am rechten
Fahrbahnrand in der Fischerstraße in Bobenheim-Roxheim parkte. Nun
habe sie Kratzspuren an der vorderen linken Stoßstange bemerkt. Der
Schaden beläuft sich auf ca. 400,-EUR. Die Polizei weist nochmals
darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls
um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat,
ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des
Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder
sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen
bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr
Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge
einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen
Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die
Polizei.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
Laura Schwarz
Telefon: 06233 313-0
E-Mail: pifrankenthal.presse(at)polizei.rlp.de
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Datum: 29.09.2019 - 08:40 Uhr
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